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Neuerungen bei LKW-Maut: EU-Kommission droht mit Klagen

23.07.2014 11:03 Uhr
Neuerungen bei LKW-Maut: EU-Kommission droht mit Klagen
Wegen Verletzung ihrer Informations-Verpflichtung droht Ländern eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh).
© Foto: G. Fessy/CJUE

Weil mehrere EU-Mitgliedstaaten die Kommission noch nicht über die Umsetzung der geänderten LKW-Mautbestimmungen informiert haben, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Großbritannien, Irland, Slowenien und Portugal eingeleitet, weil diese Länder die Kommission bislang nicht über die Umsetzung der geänderten LKW-Mautbestimmungen (Richtlinie 2011/76/EU) aus 2011 in nationales Recht informiert haben. Die Neuerungen eröffnen erstmals die Möglichkeit, externe Kosten wie Luftverschmutzung, Lärm oder Stauverursachung auf die LKW-Maut anzurechnen. Die genannten Länder hätten bis Oktober 2013 die notwendigen Schritte unternehmen müssen, damit die neuen Bestimmungen als Ergänzung der Eurovignetten-Richtlinie korrekt angewendet werden können. Kommen die genannten Länder ihrer Informations-Verpflichtung weiter nicht nach, droht ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh).

Gleiches droht Portugal auch wegen der fehlenden Umsetzung von Bestimmungen aus der EU-Richtlinie 2008/57/EG zur Interoperabilität der Eisenbahnsysteme. Bereits zum zweiten Mal beklagt die EU-Kommission, dass Portugal sich bei der Zulassung von Fahrzeugen nicht an die Bestimmungen hält.

Auch Luxemburg, Litauen und Belgien drohen EuGh-Verfahren. Letzteres wird bereits zum zweiten Mal dazu aufgefordert, für vollständige Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder für den Bahnverkehr laut Richtlinie 2012/34/EU zu sorgen.

Luxemburg und Litauen hingegen fordert die Kommission dazu auf, die EU-Bestimmungen zu Sicherheitsstandards im Bahnverkehr aus Richtlinie 2004/49/EG in nationales Recht umzuschreiben. Das Betrifft in beiden Ländern vor allem die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungsstelle. Im Fall Luxemburgs werden außerdem die Sicherheitsmanagementsysteme, die Gültigkeit der Sicherheitszertifikate sowie die Unabhängigkeit, die Aufgaben und die Entscheidungsfindung der Sicherheitsbehörde beanstandet. (kw)

 

 

 

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