Berlin. Damit Berufskraftfahrer den Besuch verpflichtender Weiterbildungsmaßnahmen grenzüberschreitend nachweisen können, wird zusätzlich zum Führerschein ein neues Dokument eingeführt. Dafür hat der Bundestag am Donnerstagabend den Weg frei gemacht. Fernfahrer müssen alle fünf Jahre spezielle Kurse besuchen und bekommen dafür die Schlüsselzahl 95 in ihren Lkw-Führerschein. Auf französischen Führerscheinen ist der Eintrag der Schlüsselzahl aber nicht möglich. Das führte bislang zu Problemen, wenn französische Kraftfahrer in Deutschland arbeiten wollten. Deshalb hat der Bundestag jetzt die Bundesländer ermächtigt, bei Bedarf einen alternativen Fortbildungsnachweis einzuführen. (dpa)
Neuer Fortbildungs-Nachweis für Lkw-Fahrer
Der Bundestag hat die Bundesländer ermächtigt, bei Bedarf einen alternativen Fortbildungsnachweis für Lkw-Fahrer einzuführen.