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Münchner OB spricht sich nach neuen NO2-Daten gegen Fahrverbote aus

30.01.2019 15:51 Uhr
Mittlerer Ring, München, Stadtverkehr
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in München wurde nur an zwei Messstellen am Mittleren Ring in München überschritten
© Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/picture-alliance

In München tobt seit langem ein Streit um die Luftqualität. Kann sie nur mit Fahrverboten verbessert werden, oder geht es auch ohne? Nun gibt es neue Zahlen. Und die bergen Zündstoff.

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München. Der Oberbürgermeister von München, Dieter Reiter (SPD), hat sich auf der Grundlage neuer Messdaten klar gegen Fahrverbote in der Landeshauptstadt ausgesprochen. Die Luft dort ist deutlich besser als vielfach angenommen: An 16 von 20 Messstationen sei der gesetzliche Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten worden, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Reiter kommentierte daraufhin: „Damit sind zonale/flächendeckende Fahrverbote weder verhältnismäßig noch notwendig.“

Der Grenzwert wurde nur an zwei Messstellen deutlich überschritten – an besonders verkehrsreichen Abschnitten am Mittleren Ring. Doch auch Fahrverbote auf einzelnen Strecken lösen nach Reiters Einschätzung das Problem nicht, weil sich der Verkehr dadurch nur in die anliegenden Wohnviertel verlagern würde – die Schadstoffbelastung insgesamt bliebe gleich. „Eine Umleitung des Verkehrs durch Wohngebiete halte ich weder verkehrspolitisch noch ökologisch für sinnvoll“, betonte Reiter. Zumal die Luft in den Wohngebieten weitestgehend gut sei.

40 Messstationen stehen in München

Die Stadt München hatte Anfang 2018 eigene Messstationen aufgestellt, um im Streit um die Luftqualität eine breitere Faktenbasis zu bekommen. Zu Beginn dieses Jahres wurde das Netz der Messstellen noch einmal auf 40 verdoppelt. Bislang basierte die Diskussion auf fünf Messstationen und ergänzenden Berechnungen des Freistaats. „Die jetzt real gemessenen Werte liegen im gesamten Stadtgebiet im Jahresmittelwert deutlich unter den Berechnungen des Umweltamtes“, betonte Reiter.

Hintergrund ist auch ein juristischer Streit: Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin verurteilt, für München einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Dieser sollte auch die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten enthalten. Doch auch die Bundesregierung erachtet Verbote bei einer Belastung unterhalb des Schwellenwerts für unverhältnismäßig und überarbeitet deshalb derzeit das Bundesimmissionsschutzgesetz. (dpa/ag)

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