Berlin. Die Bundesregierung will für bessere Stadtluft zwar eine neue Rechtsgrundlage für punktuelle Fahrverbote, sie plant aber weiterhin keine „blaue Plakette“. An der Ablehnung einer solchen Kennzeichnung für relativ saubere Autos habe sich nichts geändert, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Montag in Berlin. Am Wochenende war bekannt geworden, dass noch in diesem Jahr „streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen“ auf Basis der Straßenverkehrsordnung ermöglicht werden sollen. Das schrieb das Verkehrsministerium in seiner Antwort auf eine Frage der Grünen.
Kontrolle der Maßnahmen noch unklar
Es gehe nicht um eine „blaue Plakette light“, sagte der Sprecher. Wie die neuen Verbote oder Beschränkungen für Dieselautos gekennzeichnet und kontrolliert würden, werde man mit Ländern und Kommunen klären. Es gehe um „passgenaue, maßgeschneiderte Lösungen“ für „hochbelastete Strecken“. Am Dienstag spricht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zu der Frage, ob Kommunen schon jetzt im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne Fahrverbote erlassen dürfen, oder ob dazu eine bundesweite Regelung nötig ist. Der Vorstoß zur Straßenverkehrsordnung habe damit nichts zu tun, sagte der Sprecher.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte, das entscheidende Kriterium sei, ob es den Kommunen helfe, ihre Probleme mit Luftwerten zu lösen. Man dürfe aber auch nicht vergessen, dass die Autohersteller in der Pflicht stünden „und dass wir alles dafür tun sollten, Nachrüstungen so weit wie möglich durchzusetzen“. Bei technischen Nachrüstungen am Motor, die Autobauer bisher ablehnen, geht es darum, die Abgasreinigung zu verbessern. (dpa/ag)