Berlin. Die im Rahmen der Neugestaltung der LKW-Mautklassen diskutierte Idee, schon Fahrzeuge ab 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit einer entfernungsabhängigen Straßenbenutzungsgebühr zu versehen, scheint vom Tisch. „Eine Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist nicht Gegenstand der derzeitigen Überlegungen“, erklärte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der VerkehrsRundschau.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende März angekündigt, zum 1. Oktober 2015 die bestehende Straßenbenutzungsgebühr für LKW ab 12 Tonnen auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auszuweiten. Da es aufgrund der Führerscheinklassen eine Reihe von Fahrzeugen in der Klasse bis 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zugelassen sind, wurde von Experten gemutmaßt, dass das Ministerium auch diese Fahrzeuge in die Mautausweitung mit einbeziehen könnte. Dies wurde nun vom Ministerium erstmals verneint.
Maut ab 9 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht?
In Sachen zulässiges Gesamtgewicht wurde in den vergangenen Wochen von Heinrich Traublinger, Präsident des Bayerischen Handwerkstages, auch eine Grenze ab 9 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ins Spiel gebracht. Somit sollten möglichst viele Handwerksbetriebe von der Mautpflicht befreit werden. Hierzu hat sich das Bundesverkehrsministerium bisher nicht geäußert.
De-Minimis ab 7,5 Tonnen?
Unklar bleibt auch die Frage, ob im Rahmen der Mautausweitung auch die Betreiber von Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen Fördermittel im Rahmen von De-Minimis sowie Aus- und Weiterbildung beantragen dürfen. „Hierüber wird in Abstimmung mit den anderen Ressorts in der Bundesregierung und mit den Güterkraftverkehrsverbänden noch zu entscheiden sein“, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.
Vignette für LKW ab 3,5 Tonnen?
Keine eindeutigen Antworten erhielt die VerkehrsRundschau auch auf die Fragen, ob es im Rahmen der geplanten PKW-Maut eine spezielle Vignette für LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen geben wird, und wann das Ministerium die neuen Mauthöhen und Mautklassen veröffentlichen wird, die sich durch das im April vorgelegte neue Wegekostengutachten ergeben. „Das neue Mautgesetz soll so schnell wie möglich in Kraft treten“, heißt es dazu aus dem Ministerium. (ak)