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Lufthansa-Piloten müssen „Mogel-Streik“ beenden

09.09.2015 14:18 Uhr
Lufthansa-Piloten müssen „Mogel-Streik“ beenden
Ab Donnerstag sollen die Lufthansa-Maschinen wieder regulär abheben
© Foto: dapd/Martin Oeser

Das Lufthansa-Management hat den Pilotenstreik mit juristischen Mitteln vorerst stoppen können - in Hessen entschied das Landesarbeitsgericht zugunsten der Airline.

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Frankfurt/Main. Das hessische Landesarbeitsgericht zwingt die Lufthansa-Piloten zum Abbruch ihres Streiks. Einem Antrag der Airline auf eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wurde stattgegeben, nachdem das Arbeitsgericht in Frankfurt am Dienstag in erster Instanz ein Aussetzen des Streiks noch abgelehnt hatte. Weil am zweiten Tag der inzwischen 13. Streikrunde bei der Lufthansa jedoch schon morgens und mittags zahlreiche Verbindungen ausgefallen waren, mussten viele Kunden nach wie vor mit Einschränkungen kämpfen.

Streik ist rechtswidrig

Die zuständige Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hessen sei in dem von Lufthansa angestrengten Berufungsverfahren in diesem Einzelfall der Auffassung, dass es der Gewerkschaft auch darum gehe, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit sei der Streik rechtswidrig.

Auch das Landesarbeitsgericht Köln wollte über eine gleich gelagerte Berufung der Lufthansa-Tochter Germanwings verhandeln. Der Antrag wurde dort aber zurückgezogen, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekanntgeworden war.

Der bereits seit Dienstagmorgen laufende Ausstand der Lufthansa-Piloten, der bis zur Nacht zum Donnerstag anhalten sollte, dürfte kurzfristig zwar kaum noch zu stoppen sein. Die VC hatte allerdings auch schon mit wöchentlichen Streiks bis Weihnachten gedroht, die Lufthansa verhindern wollte.

Das Unternehmen hatte der Gewerkschaft in der Frankfurter Berufungsverhandlung vorgeworfen, einen „Mogel-Streik“ zu führen. Cockpit kritisiert den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau mit einer externen Billigtochter namens Eurowings heftig. Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauten unter anderem die Vorwürfe.

Arbeitskampf auf dem Höhepunkt

Vor der gerichtlichen Entscheidung hatte der Arbeitskampf einen neuen Höhepunkt erreicht. Nach dem Beginn bei den Fern- und Frachtflügen am Dienstag waren wegen der Streikverlagerung auf die Kurz- und Mittelstrecke für Mittwoch rund 1000 Lufthansa-Flüge abgesagt worden - etwa zwei Drittel aller Verbindungen. Die Pläne von etwa 140.000 Passagieren wurden zum süddeutschen Ferienende in Mitleidenschaft gezogen.

Die Gewerkschaft forderte die Lufthansa auf, sich nicht hinter juristischen Positionen zu verstecken. „Der Konzernvorstand muss endlich erkennen, dass ein Dienstleistungsunternehmen nicht gegen das eigene Personal geführt werden kann“, sagte VC-Sprecher Markus Wahl. Man sei bereit, zukunftsfähige Strukturen mitzugestalten.

Scharfe Kritik an den Piloten kam von den Arbeitgebern. „Der erneute Pilotenstreik bei der Lufthansa untergräbt die Akzeptanz der Tarifautonomie und schädigt die gesamte Volkswirtschaft“, sagte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer der „Passauer Neuen Presse“. Die VC habe kein Recht, in unternehmerischen Entscheidungen einzugreifen. Der Vize-Fraktionschef der CDU, Michael Fuchs, verlangte in der „Bild-Zeitung“ eine Zwangsschlichtung, um immer wiederkehrende Dauerstreiks zu verhindern.

Ab Donnerstag wieder normaler Flugplan

Die Lufthansa kehrt erst am Donnerstag zu ihrem normalen Flugplan zurück, obwohl der aktuelle Pilotenstreik von einem Gericht gekippt worden ist. Das geschehe aus Gründen der Planungssicherheit, erklärte das Unternehmen am Mittwoch in Frankfurt. Die Crews könnten nicht mehr rechtzeitig für Starts noch an diesem Tag zusammengeholt werden. Es bleibe daher bei der Ankündigung, dass am Mittwoch von 1520 geplanten Flügen rund 1000 ausfallen müssen. Am Donnerstag werde man dann wieder nahezu 100 Prozent fliegen. Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hatte am Mittag den Streik untersagt, weil seine Ziele nicht auf tarifvertraglich regelbare Fragen gerichtet seien.  (dpa)

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