-- Anzeige --

LBA nimmt Geschäftliche Versender ins Visier

25.06.2013 14:33 Uhr
LBA nimmt Geschäftliche Versender ins Visier
Luftfahrtexperten erwarten die Ausweitung von Sicherheitskontrollen in der Luftfracht
© Foto: dpa / Thomas Muncke

Die Reglementierten Beauftragten müssen alle ihre Geschäftlichen Versender melden.

-- Anzeige --

Braunschweig. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat alle Reglementierten Beauftragten schriftlich aufgefordert, deren Geschäftliche Versender zu benennen. Konkret verlangt das LBA von den Spediteuren oder Luftfrachtabfertigern eine vollständige Liste ihrer Geschäftlichen Versender, einschließlich der Anschrift und der Kontaktdaten des zuständigen  Ansprechpartners innerhalb des jeweiligen Unternehmens. Diese Information ist von den Reglementierten Beauftragten bis zum 10. Juli an das LBA zu senden. „Sofern Ihr Unternehmen keine Geschäftlichen Versender anerkannt hat, ist eine kurze Negativmeldung abzugeben“, heißt es in dem Schreiben der Braunschweiger Luftaufseher. Dieses wurde jetzt an alle Sicherheitsbeauftragten der Reglementierten Beauftragten verschickt. Eine nähere Begründung für diesen Schritt liefert das LBA nicht.

Als Hintergrund dieser Initiative vermuten Luftfahrtexperten die Ausweitung von Sicherheitskontrollen in der Luftfracht durch Inspektoren des LBA. Die Geschäftlichen Versender operieren in einer Grauzone. Sie sind ausschließlich ihrem Reglementierten Beauftragten gegenüber für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Das betrifft etwa die Aufstellung eines Sicherheitsprogramms und bauliche Maßnahmen an den Produktionsstandorten, wo die künftigen Luftfrachtsendungen zugriffssicher untergebracht sein müssen und nur von geschultem Fachpersonal behandelt werden dürfen. „Sollte sich bei den bevorstehenden Kontrollen erweisen, dass Geschäftliche Versender die Vorschriften nicht einhalten, kann dies sehr unangenehme Konsequenzen für den zuständigen Reglementierten Beauftragten haben,“ kommentierte Unternehmensberater Albert Paul von der Neu-Ulmer Cost Expert GmbH den Vorgang.

Er wertet den Vorgang als Drohkulisse, die das LBA gegenüber den Reglementierten Beauftragten aufbaut, um sie zur Einhaltung ihrer Kontrollpflichten gegenüber den Geschäftlichen Versendern zu zwingen. Sollten bei den Firmen während der Inspektionen erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt werden, wäre das LBA nach Ansicht Pauls befugt, den zuständigen Reglementierten Beauftragten die Lizenz zu entziehen.  (hs)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Luftfracht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.