Berlin. Pläne der Bundesregierung für eine automatische Erfassung von Kennzeichen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten sind auf breite Kritik gestoßen. Das wurde am Mittwoch bei einer Anhörung von Sachverständigen im Verkehrsausschuss des Bundestages deutlich. „Die automatische Kennzeichenerfassung ist aufwendig, teuer, personalintensiv und wirft datenschutzrechtliche Fragen auf“, heißt es etwa in einer Stellungnahme des Verkehrsclubs Deutschland.
Vorbehalte hat auch der Deutsche Städtetag. So sei die vorgesehene Abfrage über das zentrale Fahrzeugregister nicht ausreichend, um mögliche Diesel-Fahrverbote effektiv umzusetzen und nachgerüstete Fahrzeuge erkennbar auszunehmen. „Den Ordnungsbehörden und der Polizei fehlt bisher jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung, so sie denn datenschutzrechtlich zulässig wäre.“
Technik der Lkw-Maut lässt sich nicht übertragen
Die bei der Erhebung der Lkw-Maut eingesetzte Technik lasse sich nicht eins zu eins übertragen. Die Kontrollsäulen bei der Lkw-Maut erfassten nicht alle Fahrzeuge. Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Straßenraum aufzustellen, stünden die Städte kritisch gegenüber. Der ADAC machte rechtliche Bedenken geltend.
Auch der Bundesrat hatte „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“ gegen die geplante automatisierte Nummernschild-Erfassung bei der Kontrolle von Fahrverboten geäußert. Die Bundesregierung plant eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die Kontrollen sollen stichprobenartig sein, erhobene Daten sollen spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung gelöscht werden. In vielen Städten haben Gerichte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet.
Grüne prüfen Gang vor Bundesverfassungsgericht
Die Grünen prüfen angesichts der Pläne der Regierung für einen automatischen Abgleich von Kennzeichen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten sogar einen Gang vors Bundesverfassungsgericht. Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar sagte, die Bundesregierung wolle ein „Überwachungssystem“ aufbauen. Grundrechte und Datenschutz seien auch im nachgebesserten Gesetzesentwurf weiterhin gefährdet. Insbesondere die zweiwöchige Speicherfrist sei vollkommen unnötig. „Wir werden, so die Koalition an einem Beschluss dieses Gesetzesentwurfes festhält, einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Um Diesel-Fahrverbote kontrollieren zu können, soll ein automatischer Abgleich von Kennzeichen möglich sein. Die Kontrollen sollen stichprobenartig sein, erhobene Daten sollen spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung gelöscht werden. (dpa/ag)