Brüssel. Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2014 vorgestellt. Für den Verkehrsbereich plant sie keine neuen Gesetzesvorschläge. Allerdings veröffentlicht sie erstmals eine Liste von Gesetzesvorschlägen, auf deren Verabschiedung durch das EU-Parlament und den EU-Ministerrat sie bis zu den Europawahlen im kommenden Mai drängen will. Aus dem Verkehrsbereich werden dabei nur die Verabschiedung des vierten Eisenbahnpakets und die Einbeziehung des Flugverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) genannt.
Die Nennung von ETS im Flugverkehr ergibt sich quasi von selbst, weil ohne Handeln der EU-Gesetzgeber die ursprünglichen ETS-Regeln ab April wieder für alle internationale Flüge gelten würden. Heftige Proteste aus Ländern wie USA, China, Russland, Indien und Brasilien wären vorprogrammiert.
Die endgültige Verabschiedung des vierten Eisenbahnpakets bis April scheint wenig unrealistisch. Zwar will das EU-Parlament im April über das Paket abgestimmt haben. Aber der EU-Ministerrat hat sich mit den politisch strittigen Themen des Pakets, vor allem mit den Fragen der künftigen Konzernstrukturen und der Aufteilung der Bereiche Netz und Betrieb, noch nicht beschäftigt. Rechtliche Möglichkeiten, Rat und Parlament zu einer raschen Verabschiedung von Gesetzestexten zu zwingen, hat die EU-Kommission außerdem nicht.
Bericht zur Auswirkung von Kabotage
Ihre noch für Ende 2013 vorgesehene Stellungnahme zur Kabotage im Straßengüterverkehr verschiebt die EU-Kommission laut den gestern veröffentlichten Plänen auf 2014. In der Ankündigung steht, dass die derzeit gültigen Kabotage-Regeln klarer definiert und vereinfacht werden sollen. Ziel sei es, die Kontrollen in den einzelnen Staaten einheitlicher und effektiver zu gestalten.
Den Vorschlag, für LKW-Fahrer den Führerschein und die Fahrerkarte bei der Einführung der neuen Generation des digitalen Tachographen in einem Dokument zusammenzulegen, nimmt die EU-Kommission ganz zurück. Das hatten EU-Parlament und Ministerrat gefordert. Die EU-Kommission könne gerne erneut einen Vorschlag zur Zusammenlegung machen, wenn sie durch Studien und Folgenabschätzungen den Sinn dieser Maßnahme besser begründen könne, hieß es als Begründung.
Dass die EU-Kommission im kommenden Jahr mit den Wahlen zum Europaparlament kaum Gesetzesinitiativen plant, ist üblich. Nach den Wahlen wird auch das Kollegium der EU-Kommissare neu gebildet. Es hat sich bei der EU eingebürgert, dass die EU-Kommission in dieser Wechselzeit kaum Gesetzesvorschläge veröffentlicht. (kw)