Rom. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) berichtet, dass in Italien am 26. Dezember 2016 ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft tritt. Demnach müssen Arbeitnehmer, die nach Italien entsendet werden, spätestens am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis 24 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium elektronisch angemeldet werden. Der Neuregelung gilt auch für Lkw-Fahrer. Die erforderlichen Unterlagen müssen die entsendenden Arbeitgeber innerhalb von fünf Tagen nach der elektronischen Meldung einreichen werden. Die elektronische Meldung soll laut dem BGL unter dem nachfolgenden Link erfolgen:
http://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/Distacco-transnazionale/Pagine/default.aspx
Neues Gesetz gilt nur für Kabotage-Beförderungen
Ein Muster der vorgesehenen elektronischen Entsendeanmeldung in italienischer Sprache hat der BGL übersetzen lassen. Mitglieder können es beim Verband beziehen. Entgegen anderslautenden Informationen habe der italienische Verband Anita bestätigt, dass das neue Gesetz zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Verkehrssektor in Italien nur auf Kabotagebeförderungen angewendet wird, betont der BGL. Demnach fallen bilaterale Verkehre und Transitverkehre nicht unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sei jedoch nach wie vor eine Vielzahl von Fragen offen, berichtet der BGL. So wurden bisher keine Details veröffentlicht, welcher Mindestlohn auf die nach Italien entsandten Lkw-Fahrer anzuwenden ist. In Italien existieren regional unterschiedliche Kollektivverträge für Fahrer im Straßengüterverkehr. Auch Einzelheiten hinsichtlich der Verpflichtung zur Benennung eines Repräsentanten in Italien seien bisher nicht bekannt. (tb)
Markus Nädler