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Italien: Neue Mautregelungen für LKW

14.04.2014 07:56 Uhr
Italien: Neue Mautregelungen für LKW
Bei der LKW-Maut in Italien sind mehrere Neuerungen zu erwarten
© Foto: Picture Alliance/dpa/Lars Halbauer

Die LKW-Maut in Italien soll neu strukturiert werden, die genaue Höhe der Gebühren steht noch nicht fest.

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Rom. Nach neuester Gesetzesverordnung soll in Italien die Besteuerung von LKW im Gütertransport geändert werden. Die Richtlinie, die die bisherige Verordnung 1999/62/CE ersetzt, ist bereits im Gesetzesblatt veröffentlicht worden. Konkret soll mit der neuesten Verordnung die doppelte Bezahlung – also sowohl die Bezahlung spezieller Nutzungsrechte als auch die Bezahlung der herkömmlichen Maut – auf der gleichen Strecke vermieden werden. Neu ist außerdem, so teilte nun der zuständige Verband im Transportwesen Anita (Associazione Nazionale Imprese Trasporti Automobilistici) mit,  dass die Höhe der Abgaben anhand der Höhe der Schadstoffbelastung berechnet werden solle. Trotz der Veröffentlichung im Gesetzblatt ist noch kein Termin für die Umsetzung genannt.

Doch auch weitere Neuerungen sind geplant. So sollen die Nutzungsrechte proportional zur Dauer der jeweiligen Nutzung der Straßeninfrastruktur erteilt werden und können sich somit sowohl auf einen einzigen Tag, aber auch auf eine Woche, einen Monat oder gar ein Jahr beziehen. In allen Fällen sollen Maximalgebühren festgelegt werden. Die Höhe der genauen Gebühren hängt dabei grundsätzlich auch von der Schadstoffklasse der Fahrzeuge ab.  Auch wenn die genauen Nutzungsgebühren noch nicht im Detail festgelegt sind, so ist zumindest eines sicher: Eine Abgabe für die Nutzung der Straßeninfrastruktur darf auf keinen Fall um mehr als 100 Prozent höher sein als die Abgabe gleicher Fahrzeuge, die sogar die strengsten Schadstoffauflagen erfüllen. Pech könnten allerdings auch LKW mit geringer Schadstoffbelastung haben: Wem es im Falle einer Kontrolle nicht gelingt, die konkrete Schadstoffklasse nachzuweisen, muss der Fahrer damit rechnen, dass die zu entrichtende Gebühr  mit der möglichen Maximalgebühr gleichgesetzt wird. Doch es ist auch Einsparpotenzial vorhanden: Um Verkehrsengpässe und Straßenschäden zu vermeiden, kann die Gebühr für Lastkraftwagen gestaffelt werden. Denkbar wären dann Gebührenverordnungen, die sich etwa auf den Wochentag oder die Uhrzeit des Transports beziehen. (nja)

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