Rom. Harte Zeiten für ausländische Verkehrssünder in Italien: Nach neuem EU-Recht können Fahrzeughalter bei Verkehrsverstößen in Italien nun grenzüberschreitend zur Kasse gebeten werden. Die Grundlagen dafür sind seit Anfang des Monats gelegt, ein entsprechender Gesetzesbeschluss des italienischen Innenministeriums soll innerhalb der kommenden drei Monate veröffentlicht werden. Italien schließt sich damit der neuen EU-Richtlinie 2011/82/EU an, welche die Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union regelt.
Die zuständigen Behörden – in Italien ist es die Motorizzazione Civile – erhalten dank dieses Abkommens die Möglichkeit, die Daten ausländischer Fahrzeughalter in anderen Mitgliedsstaaten elektronisch abzufragen. Herausgegeben werden Daten wie das amtliche Kennzeichen eines Wagens, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Marke des Kraftfahrzeuges sowie Name, Adresse und Geburtsdatum des Halters. Grenzüberschreitend verfolgt werden allerdings nur Verkehrsdelikte, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden. Dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes, das Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln, das Nicht-Tragen eines Schutzhelmes, die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens sowie das Telefonieren am Steuer.
Nur Fahrzeughalter aus Großbritannien, Dänemark und Irland können erst einmal aufatmen: Diese drei Länder haben sich dem internationalen Abkommen bislang nicht angeschlossen. (nja)