Brüssel. Die Internationale Road Transport Union (IRU) hat die hohen Strafen scharf kritisiert, die in Belgien und Frankreich aufgrund von Gesetzesänderungen seit kurzem gegen Verstöße bei der Einhaltung der Sozialvorschriften - insbesondere die Verbringung der 45-stündigen Wochenruhezeit im Fahrerhaus - ausgesprochen werden sollen. Die IRU sieht darin eine Maßnahme zur Abschottung der nationalen Märkte und zum Schutz der einheimischen Fahrer. Das sei kontraproduktiv bei den Bemühungen, auch im Straßengüterverkehr den europäischen Binnenmarkt zu etablieren.
Angekündigte Maßnahmen völlig inakzeptabel
„Diese angekündigten Strafen sind völlig inakzeptabel“, so Michael Nielsen, Leiter der IRU-Vertretung bei der EU in Brüssel, in einer Pressemitteilung. Der EU-Gesetzestext zur Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrerhaus (Verordnung (EG) Nr. 561/2006) sei unklar. Außerdem werde der Tatbestand, die wöchentliche Ruhezeit im LKW zu verbringen, in den EU-Texten nicht als schwerer Verstoß gegen die Vorschriften gewertet. „Die EU-Mitgliedsstaaten brauchen klare EU-Gesetze und sollten diese effizient und ohne Diskriminierung durchsetzen mit Strafen, die im Verhältnis stehen zu den zu bestrafenden Tatbeständen“, so Nielsen.
Gleiches Strafmaß in der gesamten EU
Die IRU ruft die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten sowie die Behörden, die für die Durchsetzung bestehender Gesetze verantwortlich sind, dazu auf, an einem Strang zu ziehen und daran zu arbeiten, gleiche Strafen für gleiche Vergehen überall in der EU zu etablieren.
In Frankreich trat am 11. Juli die Bestimmung in Kraft, dass gegen Unternehmer oder den für den Fahrer verantwortlichen Vorgesetzten eine Strafe von 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis ausgesprochen wird, wenn der Fahrer bei der Verbringung seiner 45-stündigen Wochenruhezeit im Fahrerhaus erwischt wird. In Belgien wird seit 21. Juni für den gleichen Tatbestand verpflichtend eine Geldbuße von 1800 Euro fällig. Vorher konnte ein Fahrer in Belgien mit 55 Euro davonkommen.
Beide Gesetzesänderungen wurden ausdrücklich zur Bekämpfung von Sozialdumping in Belgien und Frankreich erlassen. Sie gelten für einheimische und ausländische Fahrer. Die IRU berichtet, dass sich in letzter Zeit Klagen von Unternehmen mehren, dass ihre Fahrzeuge bei Fahrten in andere EU-Länder dort gezielt Gegenstand von Kontrollen seien und bei angeblichen Verstößen ungerechtfertigte Strafen gegen sie ausgesprochen würden. (kw)
Peter Fy