Brüssel. Die EU-Kommission hat nähere Untersuchungen zur Praxis in niederländischen Häfen aufgenommen, öffentliche Betriebe oder deren Tochtergesellschaften von der Unternehmenssteuer zu befreien. Die Kommission hat Bedenken, dass dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber privatwirtschaftlich geführten Unternehmen erzeugt werden. Besonders im Fokus stehen die Seehäfen Rotterdam, Amsterdam, Zeeland, Groningen und Moerdijk.
Schon 2013 hatte die Kommission die Niederlande dazu aufgerufen, die Praxis der Unternehmenssteuerbefreiung in Seehäfen zu beenden. Die daraufhin getroffenen Maßnahmen der niederländischen Regierung reichen der Kommission aber nicht aus. So sollen zum Beispiel öffentliche Unternehmen in den genannten Häfen weiterhin von der Unternehmenssteuer befreit bleiben.
Die EU-Kommission hat Frankreich und Belgien über die Aufnahme der näheren Untersuchung informiert und Deutschland dazu aufgerufen, Stellung zu den Bedenken zu nehmen.
Die Praxis, öffentliche Unternehmen oder ihrer Tochtergesellschaften von der Unternehmenssteuer zu befreien, wurde in den Niederlanden 1956 vor dem Beitritt in die heutige EU eingeführt. Sie wird von der EU-Kommission deshalb grundsätzlich erlaubt. In Fällen allerdings, wo die Kommission dadurch die EU-Wettbewerbsregeln verletzt sieht, drängt die EU-Behörde auf eine Korrektur der niederländischen Praxis. (kw)