Brüssel. Belgien hat Geldbußen drastisch erhöht, die beim Verstoß gegen zwei Vorschriften im Straßengüterverkehr anfallen. Verbringt ein LKW-Fahrer seine 45-stündige Wochenruhezeit im Fahrzeug, muss er sofort verpflichtend 1800 Euro zahlen. Fehlt der internationale Frachtbrief, wird eine Buße von 1500 Euro verhängt. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind am 21. Juni in Kraft getreten. Bislang lagen die Mindeststrafen für beide Vergehen bei 55 Euro.
Beide Maßnahmen wurden im Rahmen des belgischen Aktionsplans gegen das „Sozialdumping“ im Straßengütertransport erlassen, den der Ministerrat im November 2013 angenommen hatte. Der Aktionsplan hat zum Ziel, Gesetzesverstöße beim Einsatz von ausländischen LKW-Fahrern in Belgien zu bekämpfen.
Auch Frankreich plant drastische Maßnahmen
In Frankreich werden ähnlich Maßnahmen bald greifen. Unter anderem sollen Unternehmer, deren Fahrer Ruhezeiten entgegen den gesetzlichen Vorschriften im Fahrerhaus verbringen, künftig mit einem Bußgeld von 30.000 Euro und einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Auf einer „Schwarze Liste“ sollen im Internet die Unternehmen veröffentlicht werden, gegen die eine Buße von mehr als 45.000 Euro wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften verhängt wurde. Wettbewerbern oder anderen Branchen-Teilnehmern soll es künftig erlaubt sein, bei einem Gerichtsverfahren gegen ein angeklagtes Unternehmen als Nebenkläger aufzutreten. Das französische Parlament hatte diese Gesetzesänderungen zur gezielten Verschärfung der Maßnahmen gegen Sozialdumping im Straßengüterverkehr am 26. Juni verabschiedet hat. Die Änderungen werden wahrscheinlich im Juli in Kraft treten. (kw)