Brüssel. Die Internationale Straßentransportunion (IRU) fordert die französischen Behörden dazu auf, die Durchsetzung des neuen Arbeitsgesetzes „Loi Macron“ im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zu verschieben. Das Gesetz soll eigentlich am 1. Juli in Kraft treten.
Mit nur zwei Wochen Vorlaufzeit könne sich das Transportgewerbe nicht ausreichend auf das Gesetz vorbereiten, heißt es von dem Verband. Es fehlen demnach klare Handlungsanweisungen, was Transportunternehmen tun müssen, um das Gesetz zu befolgen. Nach der „Loi Macron“ müssen sich Unternehmen in Frankreich registrieren, einen Ansprechpartner in Frankreich benennen und den landesüblichen Mindestlohn zahlen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.
Die IRU fordert die EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission auf, sich ebenfalls dafür einzusetzen, dass die Durchführung des Gesetzten verschoben wird bis rechtliche Klarheit herrscht. Außerdem solle man dem Gewerbe eine angemessene Übergangsfrist gewähren und entsprechende Informationen bereitstellen.
Bereits im März 2015 habe die IRU ihre Bedenken zu dem Gesetz zum Ausdruck gebracht, heißt es in einer Mitteilung. Schon damals befürchtete der Verband, dass der französische Gesetzgeber die praktische Durchführung nicht ausführlich erklärt und die Branche nicht zu Rate zieht. Vor zwei Monaten habe die IRU dann einen Katalog mit 40 rechtlichen und praktischen Fragen an die Regierung in Frankreich geschickt. Dieser sei aber bis heute unbeantwortet geblieben.
Die IRU hatte gehofft, dass Frankreich sich mit der Einführung des Gesetzes Zeit lasse, bis die EU bei den Untersuchungen zum deutschen Mindestlohngesetz zu einem Ergebnis gekommen ist. Die Gesetze ähneln sich stark. (ks)