Hamburg. Der vom Hamburger Senat ursprünglich für 2018 angepeilte Luftreinhalteplan muss bereits bis Mitte 2017 vorgelegt werden. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat dem Senat der Stadt eine Frist bis Ende Juni 2017 zur Aufstellung des neuen Planes eingeräumt. Damit reagierte das Gericht auf die Forderung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der im März diesen Jahres unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Frist zur rechtzeitigen Aufstellung des neuen Planes gefordert hatte. Ursprünglich hätte der Entwurf zur Umsetzung eines neuen Luftreinhalteplanes erst 2018 fertig gestellt werden sollen.
Das Gericht beurteilte diesen Zeitrahmen jedoch als unangemessen, stellte „säumiges Verhalten“ der Behörden bei der Erarbeitung der umweltschützenden Maßnahmen fest. „Die Verantwortlichen in den Fachbehörden aber auch im Hamburger Rathaus sollten endlich aufwachen und das Thema ernst nehmen“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg nach Bekanntgabe des Urteils. Bei den Überlegungen dürften auch ordnungspolitische Maßnahmen wie Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen und die Blaue Plakette kein Tabu sein.
Sollte der Senat die Frist verstreichen lassen, droht ihm nun ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro. Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan betonte jedoch, dass zurzeit unter Hochdruck an dem neuen Plan zur Verbesserung der Luftreinheit gearbeitet werde. „Wir haben das Ziel, diesen so rasch wie möglich vorzulegen“, teilte er mit. Zudem seien mit dem Ausbau des Radverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs bereits förderliche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Im April 2015 hatte der BUND Hamburg zusammen mit einem Einwohner die Stadt wegen zu hoher Stickoxid-Werte in der Luft verklagt und ein rechtskräftiges Urteil zur Einhaltung der Grenzwerte erstritten. (dpa/ag)