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Gewerkschaft hält Kontrolle von Fahrverboten für schwierig

12.07.2018 13:51 Uhr
Großkontrolle in Hamburg
Kontrollen zur Einhaltung eines Dieselverbots in Stuttgart hält die DPolG für nicht machbar
© Foto: Bodo Marks/dpa/picture-alliance

Ab Januar 2019 müssen in Stuttgart Diesel der Euronorm 4 und schlechter draußen bleiben. Doch die Polizeigewerkschaft bezweifelt, dass sich ein solches Fahrverbot überhaupt kontrollieren lässt.

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Stuttgart. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält die Einhaltung der geplanten Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Stuttgart für kaum kontrollierbar. Die Stuttgarter Polizei sei jedenfalls derzeit personell nicht in der Lage, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu kontrollieren.

Das sagte der Landesvorsitzende der DPolG, Ralf Kusterer, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die grün-schwarze Koalition unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich am Mittwoch auf Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter ab dem 1. Januar 2019 verständigt.

Kontrollen würden Schadstoffausstoß noch verschlimmern

Momentan gebe es keine Möglichkeit, den Fahrzeugen von außen ihre Euronorm anzusehen oder sie mit automatischen Kontrollsystemen bei der Einfahrt in die Stadt zu überprüfen. Auf den Einfallstraßen B 27 und B 14 gebe es schon heute jeden Tag Staus. „Wenn wir da überwachen würden, würde das ein Chaos in Stuttgart verursachen. Und der Schadstoffausstoß würde alles toppen, was man sich vorstellen kann“, meinte Kusterer mit Blick auf dann noch größere Staus.

Wenn der Gesetzgeber Fahrverbote für nötig halte, müsse er auch überlegen, wie er sie durchsetze. „Drohe mit keinem Mittel, das du nicht durchsetzen kannst. Das ist ein alter Grundsatz für die Polizei. Der gilt auch für die Politik. Alles andere ist politisches Geplänkel.“

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Polizei werde sich die konkrete Ausgestaltung der Fahrverbote genau ansehen. „Danach richten sich dann die polizeilichen Kontrollmaßnahmen.“ Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, also der geparkten Autos, sei die Stadt zuständig. (dpa)

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