Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung ringt weiter um Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart und die dazugehörenden Fahrverbote für Diesel-Autos. Zwar gilt es als sicher, dass Anfang 2019 Fahrverbote für ältere Diesel der Euronormen 4 und schlechter kommen. Bei den jüngeren Diesel der Euronorm 5 gibt es aber noch Uneinigkeit. Das Verwaltungsgericht Stuttgart will, dass das Land Fahrverbote für sie mit einem konkreten Termin in den Luftreinhalteplan aufnimmt. CDU-Politiker wollen das nicht akzeptieren und das Thema vor dem Verwaltungsgerichtshof klären lassen. Die Grünen wollen aber nicht in die nächste Instanz gehen.
Das Verwaltungsgericht setzte der Landesregierung eine Frist bis Montag (16. Juli), um mitzuteilen, ob Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 im nächsten Jahr geplant sind oder nicht. Dem Land drohen im ersten Schritt Zwangsgelder. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar entschieden, das Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Stuttgart kämpft mit hohen Stickoxid-Werten, für die vor allem Diesel-Autos verantwortlich gemacht werden. Anders als in Hamburg soll es in der Landeshauptstadt zu Fahrverboten in ganzen Zonen kommen. Wahrscheinlich wird die gesamte Innenstadt künftig für ältere Diesel gesperrt sein.
Aktuell tagt der grün-schwarze Koalitionsausschuss. Die CDU-Landtagsfraktion will zudem technische Lösungen für einen niedrigeren Stickoxid-Ausstoß in der Stadt präsentieren. Unter anderem soll ein Straßenbelag vorgestellt werden, der Stickoxide aus der Luft bindet, sowie eine Lärmschutzwand, die ebenfalls die Stickoxid-Belastung nennenswert reduzieren kann.
Nach Meinung der Alternative für Deutschland (AfD) hätten die geplanten Fahrverbote verhindert werden können. Viele Städte wählten aus ideologischen Gründen Standorte für die Messstationen, die besonders hohe Werte ergäben. Ein Beispiel dafür sei die Station am Stuttgarter Neckartor, sagten der Bundestagsabgeordnete Dirk Spaniel und der Fraktionschef der AfD im Landtag, Bernd Gögel. (dpa)
cw