Leipzig/Hamburg. Über die umstrittene Elbvertiefung wird von diesem Dienstag an am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Umweltverbände BUND und Nabu hatten Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Ausbaggerung der Unter- und Außenelbe eingereicht. Sie befürchten, dass eine weitere Vertiefung der Elbe das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte. Das Gericht hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung anberaumt. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch offen.
„Ich gehe mit dem Gefühl in die Verhandlung, dass wir gut vorbereitet sind. Die Planungen laufen seit Jahren, wir haben Ökologie und Ökonomie umfassend berücksichtigt“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) in einem am Montag veröffentlichten Interview der „Hamburger Morgenpost“.
Hamburg möchte die Elbe unabhängig von Ebbe und Flut für Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Bei Flut sollen sogar Container-Riesen mit einem Tiefgang von 14,50 Meter in den Hamburger Hafen ein- und auslaufen können. Weil immer größere Frachtschiffe gebaut wurden und werden, ist die Elbe in der Vergangenheit bereits mehrmals vertieft worden. Im Oktober 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp verhängt.
Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz für die Klagen zuständig. Es handele sich um ein umfangreiches Verfahren mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen, sagte Gerichtssprecher Werner Neumann. Allein der Planfeststellungsbeschluss von 2012 umfasse rund 2600 Seiten. Sämtliche Akten zur Elbvertiefung füllten einen kompletten Raum. „Das Verfahren wird eine Materialschlacht“, sagte Senator Horch. (dpa)