Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht will am 21. August über die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beraten. Die Erörterung werde nicht öffentlich sein, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Die Zwangsvollstreckung war von der Deutschen Umwelthilfe beantragt worden. Diese will damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016 durchsetzen. Der Antrag richtet sich gegen die NRW-Landesregierung. Die hatte bereits drei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern.
Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnten als härtere Maßnahmen Zwangshaft gegen NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) oder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beantragt werden, hatte die Umwelthilfe angekündigt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.
DUH fordert Diesel-Fahrverbot ab 1. Januar 2019
Die Umwelthilfe will dagegen ab spätestens 1. Januar 2019 ein Diesel-Fahrverbot für Düsseldorf durchsetzen. Das Verwaltungsgericht hatte die Bezirksregierung verpflichtet, „schnellstmöglich” für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt. (dpa)