Wiesbaden. In Wiesbaden muss eine Umweltzone eingerichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt am Montag entschieden. Es gab damit einer Frau und der Deutschen Umwelthilfe Recht, nachdem das Land es bislang abgelehnt hatte, in der zweitgrößten Stadt Hessens eine Umweltzone mit Plakettenpflicht wie in Frankfurt zu schaffen.
Eine spürbare Verbesserung der Luft sei nicht nachweisbar und die wirtschaftlichen Schäden für Privatleute und Unternehmen immens, hatte das Land bislang argumentiert. Die erfolgreichen Kläger hatten dagegen angeführt, der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) werde seit Jahren in Wiesbaden überschritten.
Der EU-weit geltende Grenzwert für NO2 liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Gemessen werden die Schadstoffwerte regelmäßig an der Messstelle Wiesbaden-Ringkirche in der Innenstadt.
Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht galt als deutschlandweites Musterverfahren. Erstmals war neben einer Tagesmutter, die in Wiesbaden in einem Wohnhaus nur wenige hundert Meter von einer der Ausfallstraßen entfernt lebt und arbeitet, als zweite Klägerin auch die Deutsche Umwelthilfe aufgetreten. Möglich geworden war die Verbandsklage, nachdem der Europäische Gerichtshof im März 2011 die Klagebefugnisse von Umweltschutzorganisationen gestärkt hatte.
In einer Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge mit begrenztem Schadstoffausstoß fahren. Das trifft vor allem ältere Dieselmodelle ohne Partikelfilter. Neuwagen erhalten in der Regel ohne Probleme eine Erlaubnis in Form einer grünen Plakette. (dpa)