Luxemburg. Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Handel mit Emissionensrechten ist laut einer Vorentscheidung des höchsten EU-Gerichts zulässig. Zu dieser Ansicht kommt die zuständige Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in ihrem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-366/10).
Airlines aus China, Indien und den USA hatten zuletzt heftig dagegen protestiert, in das europäische Handelssystem für Emissionen eingebunden werden. Stoßen sie zu viel klimaschädliches CO2 aus, müssen sie nun zahlen, ebenso wie europäische Airlines. Sonst drohen ihnen "Sanktionen bis hin zur Betriebsuntersagung", so Kokott.
Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs werfe "keine rechtlichen Bedenken auf", entschied sie. Von Januar 2012 an müssen alle Airlines, die in der EU starten und landen, in den Handel mit Verschmutzungsrechten einbezogen werden. Der Gerichtshof folgt in seinen Urteilen meist der Ansicht der Generalanwälte. Ein Termin für das Urteil steht allerdings noch nicht fest.
Im konkreten Fall wollte der Dachverband der amerikanischen Fluggesellschaften "Air Transport Association of America" (ATA) die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs vor dem High Court of Justice of England kippen. Das britische Gericht bat daraufhin die höchsten EU-Richter um Hilfe bei der Auslegung europäischen Rechts. Das nationale Gericht muss sich beim eigenen Urteil am Spruch der Luxemburger Richter orientieren. (dpa)