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Frankreich: SNCF erhält von Regulator 13 Millionen Euro zurück

23.07.2013 18:11 Uhr
Frankreich: SNCF erhält von Regulator 13 Millionen Euro zurück
SNCF zahlt als gößter Anbieter den größten Teil der Betriebsgebühren
© Foto: SNCF

Der französische Bahnregulator Araf hat 20 Millionen Euro Überschuss angehäuft und zahlt das Geld nun an die Eisenbahn zurück.

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Paris. Als sparsame öffentliche Einrichtung hat sich der seit 2009 bestehende französische Bahnregulator Autorité des régulations des activités ferroviaires (Araf) erwiesen. Er wird finanziert durch einen Teil jener Gebühren, die die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung der Schienennetze und technischen Bahninstallationen an den Infrastrukturbesitzer Réseau Ferré de France (RFF) zahlen müssen. Über ein volles Betriebsjahr sind das insgesamt an die 13 Millionen Euro, von denen die Staatsbahn SNCF allein fast 95 Prozent berappt.

Im letzten Jahr hat sich nun herausgestellt, dass der Araf-Finanzbedarf offenbar deutlich geringer ist als seinerzeit vom Gesetzgeber veranschlagt. Der Regulator hat seit seinem Bestehen Reserven in Höhe von 20 Millionen Euro angehäuft, die er für seine Arbeit und sein rund 60 Personen zählendes Personal längst nicht benötigt. Er hat sich jetzt entschlossen, die überschüssigen Einnahmen an die Bahnbetreiber zurückzugeben, wie Araf-Vorstand Pierre Cardo gegenüber der Pariser Les Echos sagte. Auf die Gebühreneinnahmen im kommenden Jahr wolle man deshalb verzichten. Es sei durchaus möglich, dass man eine ähnliche Geste auch im übernächsten Jahr machen werde, ließ Cardo durchblicken.

Für SNCF heißt dies, dass das Staatsunternehmen in diesem Jahr an die 13 Millionen Euro einsparen kann. Vor 2 Jahren war das Pariser Finanzministerium schon auf die Araf-Überschüsse aufmerksam geworden und hatte verfügt, dass die Einnahmen nicht mehr als 11 Millionen Euro betragen dürften. Die verbliebenen 2 Millionen hatte der Fiskus schlicht einkassiert, was Pierre Cardo alles andere als in Ordnung fand, denn laut Gesetzgeber ist der Bahnregulator eine unabhängige Behörde. (jb)

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