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Frankreich: NFZ-Ökosteuer endgültig verabschiedet

29.04.2013 11:02 Uhr
Frankreich: NFZ-Ökosteuer endgültig verabschiedet
Mittels einer elektronischen Erfassung soll die französische Ökosteuer für LKW und andere Nutzfahrzeuge erhoben werden
© Foto: Picture Alliance/maxppp

Die für den 1. Oktober geplante NFZ-Ökosteuer in Frankreich wurde nun endgültig vom Parlament verabschiedet. Doch der Streit um die „Ecotaxe“ geht weiter.

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Paris. Nach dem Senat, der Zweiten Kammer, hat jetzt auch die französische Nationalversammlung dem Gesetz zur Einführung einer speziellen Ökosteuer für LKW zugestimmt. Sie soll ab 1. Oktober für die Benutzung des Großteils der bisher mautfrei gewesenen Fernstraßen des Landes erhoben werden. Der Termin war ursprünglich schon für Juli vorgesehen gewesen, dann aber wegen technischer Probleme seitens des Betreibergremiums Ecomouv’ auf den Herbst verschoben worden.

Dem Gesetz zugestimmt haben die Sozialisten, Grünen und Radikalsozialisten. Abgelehnt wurde der Text von der Partei der Konservativen UMP zusammen mit der radikalen Linksfront. Die Zentristen um den früheren Umweltminister Jean-Louis Borloo enthielten sich der Stimme. Letzterer hatte die neue Steuer seinerzeit im Rahmen des Umweltgipfels Grenelle de l’environnement zusammen mit der damaligen Regierungspartei UMP auf den Weg gebracht.

Ausnahmen für Milch-LKW

Vor dem Votum des Parlaments waren einige noch strittige Fragen in einer gemeinsamen Kommission von Nationalversammlung und Senat geklärt worden. Die Höhe der Abgabe wird von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen pro abgefahrenen Kilometer je nach Größe des Fahrzeugs und seiner Umweltverträglichkeit mittels einer speziellen elektronischen Box, Abkürzung OBU, erhoben. Ausgenommen davon sind neben öffentlichen Straßenwartungsfahrzeugen auch Milchsammel-Tankwagen mit Rücksicht auf die „erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ des Sektors, wie das Transportministerium mitteilt.

Als Mittelwert sind bisher 12 Cent pro km vorgesehen. Die Steuer wird zunächst von den Straßengütertransporteuren erhoben und soll von diesen an ihre Verladerkunden in Form einer Pauschale weitergegeben werden. Mit dem von ihm als „einfach“ bezeichneten Verfahren wolle man „die 40.000 Transportunternehmen schützen, die wirtschaftlich fragil“ seien, heißt es dazu seitens des Ministeriums.

Werkverkehr auch betroffen

Das Parlamentsvotum wurde als erstes vom Verband der französischen Großhändler CGI kritisiert. Er hatte Entschädigungen für den Werkverkehr oder dessen vollständige Befreiung von der Steuer gefordert. Trotz breiter Unterstützung im Parlament habe sich die Regierung hierüber hinweggesetzt. Die Großhändlerlobby ließ durchblicken, man werde das Gesetz eventuell auf seine Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen. Dieselbe Absicht kündigte die Partei UMP an. Sie will vor allem die Regelung zur Weitergabe der Steuer an die Verlader zu Fall bringen. Diese jedoch seien nicht das Problem, sondern die Ökosteuer selbst, monierte daraufhin der Gewerbeverband FNTR und nannte die UMP-Absicht „unverantwortlich“.

Für die französischen Straßentransporteure bedeute die „Ecotaxe poids lourds” einen “wirtschaftlichen, kommerziellen und operativen Schock”, erklärt FNTR weiter. Ohne die vorgesehene Abwälzbarkeit auf die Verlader werde sie die kleinen und mittleren heimischen Transportunternehmen „massakrieren“. (jb)

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