Brüssel. Als Beifahrer verbrachte Zeit einer Mehrfahrerbesatzung in Frankreich gilt nicht als Lenkzeit, sondern als Bereitschaftszeit. Das stellte das französische Transportministerium jetzt klar. Zuletzt war es hier zu Unsicherheiten gekommen, denn die französischen Kontrollbehörden interpretierten die neue EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr so, dass als Beifahrer verbrachte Zeit nicht mehr als Lenkzeitunterbrechung gilt, sondern als Lenkzeit. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilte, revidierte Frankreichs Transportministerium diese Interpretation jetzt bei der Enforcement Working Group in Brüssel. Der zweite Fahrer muss also nicht nach 4,5 Stunden als Beifahrer eine Lenkzeitunterbrechung einlegen.
Die französische Kontrollpraxis habe bis dato bereits zu hohen Strafzahlungen geführt, heißt es vom DSLV. Es seien Bußgelder in sechsstelliger Höhe ausgesprochen und gezahlt worden. Nach Informationen des Verbandes werden die bezahlten Strafen einer erneuten Prüfung unterzogen. Der DSLV empfiehlt betroffenen Unternehmen, gegen ausgesprochene Bußgelder vorzugehen. (ks)