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Frankreich akzeptiert Default-Werte aus CO2-Rechnern

17.01.2013 19:58 Uhr
CO2-Berechnung wird für Spediteure in Frankreich Pflicht

Um die ab Oktober geltende Pflicht zur Ausweisung von CO2-Emissionen bei Transporten erfüllen zu können, akzeptieren die französischen Behörden nun auch Energiewerte aus bestimmten CO2-Rechnern. Decret 2011/1336 in deutscher Sprache zum Download.

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Paris. Frankreich akzeptiert durchschnittliche Energieverbrauchswerte (Default-Werte) von einigen CO2-Berechnungstools, um die ab 1. Oktober gesetzlich verpflichtende Ermittlung und Ausweisung von Kohlendioxid-Emissionen bei Transporten besser erfüllen zu können. Das bestätigte das Umweltministerium in Paris auf Anfrage der VerkehrsRundschau.

Laut Aussagen der Umweltexpertin Andrea Schön vom Logistikdienstleister DB Schenker akzeptieren die französischen Behörden nun nach einigen Gesprächen auch Default-Werte aus CO2-Rechnern wie EcotransIT oder NTM, wenn diese in den zentralen Parametern wie der Auslastung und des Leerfahrtenanteils unternehmensspezifisch angepasst werden können.

Spediteure müssen Kunden CO2-Emissionen mitteilen

Zum 1. Oktober 2013 verpflichtet die französische Verordnung 2011/1336 „Information über die Menge der CO2-Emissionen einer Beförderungsleistung“ Logistikunternehmen zur Ermittlung und Information von Kohlendioxid-Emissionen für jeden kommerziell durchgeführten Transportauftrag. Betroffen von dem Dekret sind alle Personen- und Gütertransporte, die einen Start- oder Zielpunkt in Frankreich haben. Damit werden Logistiker weltweit erstmals gesetzlich verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Dienstleistung detailliert zu erfassen und zeitnah Kunden mitzuteilen.

Im Rahmen der Verordnung haben die französischen Behörden auch Default-Werte für den Energieverbrauch der einzelnen Verkehrsträger veröffentlicht. Diese Werte dürfen generell von kleineren Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und in einer Übergangsfrist bis 2016 von allen Unternehmen genutzt werden, wenn keine gemessenen Energieverbräuche vorliegen. Dies ist oftmals der Fall bei der Beauftragung von LKW-Subunternehmen oder beim Einsatz von Schiffen, Flugzeugen und Eisenbahnen. (ak)

Der Wortlaut der französischen Verordnung Nr. 2011-1336 vom 24. Oktober 2011 „Information über die Menge der Kohlendioxidemissionen einer Beförderungsleistung“ in deutscher Sprache (Decret 2011-1336) zum Download unter Studien+Dokumente.

Weitere Informationen zum Decret 2011-1336 bieten auch die 4. Fachkonferenz CO2-Messung in der Logistik und das Praxisseminar CO2-Vergleich von Logistikketten am 20. und 21. März 2013 in Düsseldorf.

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