Raunheim/Wiesbaden. Die Frankfurter Fluglärmkommission, die Interessenvertretung der Region um den Airport, soll umgebaut werden. Der Vorstand der Kommission plant, besonders betroffene Gemeinden neu aufzunehmen und dafür den Landkreisen das Stimmrecht zu entziehen. „Abstimmen sollen nur noch die betroffenen Kommunen“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Bürgermeister Thomas Jühe (SPD) aus Raunheim, am Montag der dpa. „Die Kreise sind wichtig für die Beratung.“ Unter den Landkreisen regt sich nach einem Bericht der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“ Protest, gerade auch auf rheinland-pfälzischer Seite im Kreis Mainz-Bingen.
Die Mitglieder der Kommission werden vom hessischen Verkehrsministerium berufen, das sich aber wiederum eng mit dem Kommissionsvorstand abstimmt. Der Vorstand versuche, der Mitgliedschaft eine objektive Grundlage zu geben, sagte Jühe. So sollen alle Städte und Gemeinden stimmberechtigte Mitglieder sein, die im aktuell gültigen Lärmschutzbereich oder unter dem für 2020 erwarteten Lärmteppich. So könnten Orte wie Riedstadt, Pfungstadt oder Ginsheim-Gustavsburg in die Kommission aufrücken.
Landkreise wie Groß-Gerau, Main-Taunus oder Rheingau-Taunus sollen beratende Mitglieder bleiben. Sie würden vorrangig über geplante Änderungen des Flugbetriebs informiert, sagte Jühe. Sie könnten dann sogar aktiver für einzelne betroffene Kommunen eintreten. Bislang haben sich nach Jühes Darstellung die Landkreise oft bei Abstimmungen enthalten, weil neue Flugrouten einige ihrer Gemeinden stärker belasteten, andere dafür entlasteten.
Der ohnehin geringe Einfluss rheinland-pfälzischer Kommunen werde durch die Neuordnung noch schwacher, kritisierte der Landrat des Kreises Mainz-Bingen, Claus Schick (SPD), dem Zeitungsbericht zufolge. Jühe hält dagegen, dass rheinland-pfälzische Orte mit massivem Fluglärm wie Mainz weiterhin der Kommission angehörten.
Die Zahl von 40 stimmberechtigten Mitgliedern soll trotz Veränderungen gleichbleiben. Damit ist die Frankfurter Kommission ohnehin größer als die Gremien anderer Flughäfen. Das entsprechende Bundesgesetz sieht nur 15 Mitglieder vor. Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) will Ende April über die Reformvorschläge beraten. Vorher dürfte es kein Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministeriums geben. (dpa)