Frankfurt. Auf den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG wird in den kommenden Monaten voraussichtlich eine Welle von Klagen durch Frachtfirmen zurollen. Grund sind die so genannten kostenbezogenen Nutzungsentgelte (KNE), die der Airport rückwirkend ab dem 1. März von allen in den beiden Frachtstandorten Cargocity Süd und Nord ansässigen Unternehmen verlangen wird.
Grundlage der Kostenberechnung ist eine von der Fraport erstellte Preistabelle. Sie richtet sich nach der Anzahl und Art der Ausweise für die Mitarbeiter der Frachtfirmen, mit denen diese die Tore in den beiden Fracht-Cities passieren können. Die Gesamtkosten können bei mittelgroßen Spediteuren oder Frachtabfertigern nach Ansicht von Geschäftsführer Thorsten Hölser vom Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz im Bereich von 100.000 Euro jährlich liegen. Bei Großunternehmen werden seiner Aussage zufolge rund 200.000 bis 250.000 Euro fällig. Auch erhebt die Fraport von externen Kunden künftig Geld, wenn sie ihre Luftfrachtsendungen am Frankfurter Flughafen anliefern wollen. Gleiches gilt auch für regelmäßige Besuche von Geschäftspartnern und Kunden beim Betreten der Cargocity Süd oder Nord.
Die zweckgebundenen Entgelte erhebt die Fraport AG für die Erhaltung der Infrastruktur auf den Frachtarealen des Flughafens, für die der Betreiber Kosten von aktuell rund 5,3 Millionen Euro pro Jahr angibt, wobei weitere Kostensteigerungen jedoch bereits avisiert wurden.
Nutzungsentgelte rechtlich problematisch
Nach Aussage Hölsers sind diverse Verhandlungsrunden zwischen seiner Organisation, dem Verband der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (Vacad) und dem Flughafenmanagement trotz diverser Kompromissvorschläge erfolglos geblieben. Vacad-Vertreter Wolfgang Korte verweist auf ein unabhängiges Rechtsgutachten, das den Ansichten der KNE-Kritiker in vielerlei Punkten Recht gibt. So sei bei Erbbauverträgen oder langfristigen Mietverträgen, die Frachtfirmen mit dem Grundstückseigner Fraport vereinbart hätten, kein Passus über kostenbezogene Nutzungsentgelte enthalten. Diese jetzt nachträglich von den Unternehmen erheben zu wollen, sei rechtlich mehr als problematisch, sagt Thorsten Hölser auf Anfrage. Sowohl er als auch Korte rechnen daher mit juristischer Gegenwehr von Frachtfirmen, die auf dem Fraport-Gelände ansässig sind. Dies werde sich ab Mitte April zeigen, wenn der Flughafenbetreiber den Unternehmen erstmals eine KNE-Rechnung für den Monat März zustellen wird.
Auch verweist Hölser darauf, dass einige Nutzer bereits an Abwanderung denken. „Mir ist ein Großspediteur bekannt, der sich nach einem alternativen Standort für die Masse seines Geschäfts im Rhein-Main-Gebiet umsieht“, sagt der Verbandsvertreter, ohne den Firmennamen zu nennen. (hs)