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EU-Länder einig über neue Regeln gegen Sozialdumping

24.10.2017 08:40 Uhr
EU-Fahne
© Foto: stock.adobe.com/Alterfalter

Das Transportgewerbe bleibt allerdings zunächst von der Reform ausgenommen und soll eigene Regeln bekommen.

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Luxemburg. Nach jahrelangem Streit haben sich die EU-Länder auf neue Regeln zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping geeinigt. So sollen entsandte Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern künftig genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Die Sozialminister billigten diese Reform der sogenannten Entsenderichtlinie in der Nacht zum Dienstag in Luxemburg. Sie muss nun noch mit dem Europaparlament abgeglichen werden.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der sich für die Reform stark gemacht hatte, begrüßte den Durchbruch auf Twitter: „Mehr Schutz, weniger Betrug”, schrieb er. Mit Durchhaltevermögen, Dialog und Ehrgeiz lasse sich Europa zum Nutzen aller verändern.

Auch der estnische Arbeitsminister Jewgeni Ossinowski sprach als derzeitiger Ratsvorsitzender von einer Bedeutung für die gesamte Europäische Union, gerade in einer Zeit, in der viele deren Nutzen bezweifelten. EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen meinte: „Das wird ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Sozialdumping.”

Entsendungen erstmals EU-weit befristet

Mit der Reform werden nicht nur die für Einheimische geltenden Lohn- und Entgeltregeln grundsätzlich auch auf entsandte Arbeitnehmer übertragen. Entsendungen werden auch erstmals EU-weit befristet. Sie sollen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate.

Transportgewerbe ausgenommen

Das Transportgewerbe bleibt allerdings zunächst von der Reform ausgenommen und soll eigene Regeln bekommen. Die Befristung und die Ausnahmen für Lasterfahrer waren bis zuletzt umstritten gewesen. Die Sozialminister verhandelten noch einmal den ganzen Tag über die Reform, die schon 2016 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden war.

Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Zahlung des geltenden Mindestlohns. Doch fehlen oft übliche Gehaltsbestandtteile wie Zulagen, Prämien oder Schlechtwettergeld. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen entsandte Arbeitnehmer derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll dies ändern.

Von den Regeln sind europaweit Millionen Arbeitnehmer betroffen. In Deutschland waren 2016 nach Gewerkschaftsangaben etwa 561.000 Beschäftigte aus Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern tätig, die meisten nach Regeln der Entsenderichtlinie. (dpa)

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