Brüssel. Die Maßnahmen aus dem EU-Mobilitätspaket, das vor allem Neuregelungen für den Straßengütertransport vorsieht, sollen nach dem Willen der Europaabgeordneten noch in dieser Legislaturperiode von den EU-Einrichtungen abschließend verabschiedet werden, also bis Ende Frühjahr 2019. Darauf einigten sich die Koordinatoren des Verkehrsausschusses (Tran). Sie beschlossen auch, die 13 Einzelmaßnahmen aus dem Paket geschlossen als Paket behandeln zu wollen.
Der von den Tran-Koordinatoren erarbeitete Fahrplan sieht die ersten Diskussionen über die bearbeiteten Vorschläge der EU-Kommission ab Januar 2018 vor. Über die Änderungen sollen die Tran-Mitglieder dann im Mai 2018 abstimmen. Dadurch könnte das Parlament schon Anfang Juli die abschließenden Positionen durch Abstimmungen im Plenum festlegen. Diese Positionen müssen dann noch mit den Positionen der EU-Mitgliedsländer in so genannten Trilogen abgestimmt werden.
Teilweise noch große Meinungsverschiedenheiten
„Wir im Parlament werden alles dafür tun, dass die Triloge im Herbst, spätestens im Dezember 2018 starten können”, sagt Gesine Meißner (FDP), verkehrspolitische Sprecherin der Liberalen im Europaparlament, auf VR-Anfrage. Allerdings sei noch nicht abzusehen, ob erstens die Diskussionen im Europaparlament so reibungslos ablaufen, wie das der Fahrplan zurzeit vorsieht. Und ob zweitens die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2018 schon ihre Positionen festgelegt haben. „Bei einigen Dossiers, wie zum Beispiel der Kabotage oder der Entsenderichtlinie, gibt es ja zurzeit noch große Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedsstaaten”, sagt Meißner. „Momentan gibt es auch noch Kompetenzfragen zwischen einzelnen Ausschüssen beim Mobilitätspaket”, heißt es aus dem Büro von Dieter-Lebrecht Koch (CDU), stellvertretender Tran-Vorsitzender. Deshalb könne sich auch der Zeitplan des EU-Parlaments nach hinten verschieben.
Wann die neuen Regelungen nach der Verabschiedung durch die EU-Einrichtungen in Kraft treten können, hängt von den einzelnen Gesetzestexten ab. Oft wird nach dem abschließenden EU-Beschluss noch eine Übergangszeit von ein oder zwei Jahren gewährt, bis die neuen Regeln tatsächlich in der Praxis gelten. (kw)