Brüssel. Wegen mangelnder Umsetzung von EU-Vorschriften für den Bahnverkehr hat die EU-Kommission beschlossen, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Gegen Finnland sprach sie eine Verwarnung aus. Bei Österreich bemängelt die EU-Behörde die immer noch fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/49/EG. Die Richtlinie hat zum Ziel, die Eisenbahnsicherheit zu erhöhen und den Marktzugang für Schienenverkehrsdienste zu erleichtern. Ihre Vorschriften hätten eigentlich schon Ende April 2006 umgesetzt sein sollen.
Konkret geht es zum einen um die fehlende Einrichtung einer Sicherheitsbehörde. Neue Bescheinigungen oder Genehmigungen könnten dadurch nicht von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden, wenn sich der Rechtsrahmen geändert habe, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Zum anderen habe Österreich keine unabhängige Untersuchungsstelle für die Analyse von Unfällen und Störungen eingerichtet. Das könnte zu einer Gefährdung der Eisenbahnfahrgästen und der Gütertransportsicherheit führen und behindert die Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.
In Finnland sieht die EU-Kommission die Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems nicht vollständig umgesetzt. Die Vorschriften sollen gleiche technische Standards zum Beispiel beim rollenden Material, der Bahninfrastruktur oder der Signalsysteme in den Mitgliedsländern schaffen. Bis 2010 hätte das in allen EU-Mitgliedsländern geschehen sollen. (kw)