Brüssel. Um den aufgrund der Corona-Krise stark beeinträchtigen Luftfrachtverkehr zu unterstützen, hat die Europäische Kommission bereits vergangene Woche Leitlinien veröffentlicht.
Darin fordert die Kommission unter anderem die Mitgliedstaaten auf, befristete Verkehrsrechte für zusätzlichen Frachtbetrieb aus Ländern außerhalb der EU zu gewähren, sofern normalerweise Beschränkungen gelten würden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten Nachtflugverbote und/oder Zeitnischen-Beschränkungen an Flughäfen für den wesentlichen Luftfrachtbetrieb vorübergehend aufheben und gegebenenfalls den Einsatz von Passagierflugzeugen für den Nur-Frachtbetrieb ermöglichen. Weiter schlägt die Kommission vor, dass Flugbesatzungen von Reisebeschränkungen ausgenommen werden sollten, wenn sie keine Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus zeigen.
Eine ausführliche Übersicht der Leitlinien in englischer Sprache finden Sie hier. (sn)