Brüssel. Die EU-Kommission hat Vorschläge zur EU-weiten Vereinheitlichung von Vorschriften für Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt vorgeschlagen. Die Vorschläge fußen auf Vereinbarungen der Sozialpartner. Sie sehen im einzelnen folgende Regelungen vor:
- Die Gesamtarbeitszeit von Arbeitnehmern in der Binnenschifffahrt darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Diese durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll über einen Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten berechnet werden können.
- Nachtarbeitszeit wird auf 42 Stunden pro Woche begrenzt.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub sowie auf bezahlte jährliche Gesundheitskontrollen.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens zehn Stunden Ruhezeit pro Tag. Davon müssen mindestens sechs Stunden am Stück liegen. Insgesamt soll die wöchentliche Ruhezeit mindestens 84 Stunden betragen.
Diese Punkte stammen aus einer Vereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt, die das Ergebnis einer Initiative der Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) ist. Diese Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände hatten sich auf die genannten Regelungen bereits am 15. Februar 2012 geeinigt und die Kommission aufgefordert, die Ergebnisse dem EU-Rat vorzulegen. Dieser kann mit einem Beschluss die Vereinbarung in eine Richtlinie umwandeln, also zu gültigem EU-Recht.
Die EU-Kommission hatte die vergangenen gut zwei Jahre dazu genutzt, die Forderungen auf ihre Vereinbarung mit EU-Recht zu prüfen. Jetzt, so die Kommission in einer Pressemitteilung, habe sie die Regelungen an den EU-Rat zur Beschlussfassung weitergeleitet. (kw)