Wien. Die EU-Kommission hat Österreich drei Vertragsverletzungsverfahren mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angedroht, sollte nicht jeweils innerhalb von zwei Monaten eine Beseitigung der Mängel erfolgen. Zwei mögliche Vertragsverletzungsverfahren tangieren den Verkehrsbereich: die Kontrolle von Nutzfahrzeugen und die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit.
Österreich wurde von der Kommission aufgefordert, die Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen in nationales Recht umzusetzen. Dabei geht es um die Prüfung von Bremsanlagen und Abgasemissionen, womit Verkehrssicherheit und Umweltschutz verbessert werden.
Im dritten Vertragsverletzungsverfahren wurden neben Österreich auch Finnland und Großbritannien aufgefordert, Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Konkret geht es um die Kontrolle von Kraftfahrzeugen und Autoanhängern. Die drei Staaten haben bisher Aufforderungen der Kommission zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nicht Folge geleistet. Wird die Umsetzung nicht innerhalb von zwei Monaten vorgenommen, geht der Fall vor den EuGH. (mf)