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EU stellt Kartellverfahren gegen Schiffsgenossenschaften ein

31.01.2013 17:52 Uhr
EU stellt Kartellverfahren gegen Schiffsgenossenschaften ein
Container-Feederschiffe befördern Container zwischen kleinen regionalen Häfen und großen Tiefwasser-Terminals
© Foto: Arndt

Die deutsch-niederländischen Schifffahrtsgenossenschaften European Minibulk und Container Feeder müssen kein Kartellverfahren fürchten. Die EU-Kommission hat ihre Voruntersuchungen dazu eingestellt.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat ihre Voruntersuchungen zu einem Kartellverfahren gegen die deutsch-niederländischen Schifffahrtsgenossenschaften European Minibulk und Container Feeder eingestellt. Beide Gesellschaften wurden Ende 2011 mit dem Ziel gegründet, Aktivitäten von Eigentümern so genannter Minibulkern und Container-Feederschiffen vor allem in Nordeuropa unter dem Dach einer Genossenschaft zu bündeln. Minibulker werden für den Transport kleinerer Schüttgutfrachten wie Erz und Getreide im regionalen Handel genutzt, Container-Feederschiffe befördern Container zwischen kleinen regionalen Häfen und großen Tiefwasser-Terminals.

Die EU-Kommission hatte Bedenken gegen zwei Vorhaben der Genossenschaften: Zum einen gegen den Plan, Schiffseignern Ausgleichszahlungen zu gewähren, wenn sie ihre Schiffe vorübergehend außer Betrieb nehmen. Das könnte, so die Befürchtung, für die Schiffseigner einen Anreiz darstellen, Kapazitäten vom Markt zu nehmen. Der freie Wettbewerb werde durch genossenschaftliche Anreize beeinflusst. Zum anderen hatte die Kommission Vorbehalte hinsichtlich des Informationsaustausches innerhalb der Genossenschaften. Das hätte zu Abstimmungen von Preisen für das Chartern von Schiffen führen können – ein Problem, weil die Besitzer von Minibulkern und Container-Feederschiffen ihre Schiffe in der Regel über Makler an Reedereien vermieten.

Nach Gesprächen mit der Kommission sagten die Genossenschaften zu, auf diese beiden Aspekte ihrer Zusammenarbeit noch vor deren Umsetzung zu verzichten. Da somit der Wettbewerb auf dem Markt gewahrt bleiben kann, hat die Kommission den Fall abgeschlossen, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Im Januar 2012 hatte die EU-Wettbewerbsbehörde die Untersuchungen nach Hinweisen von Marktteilnehmern begonnen. (kw)

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