Straßburg. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg neue Vorschriften für die Abmessungen von Lkw beschlossen. Die Abgeordneten sprachen sich mit großer Mehrheit für eine Neufassung der EU-Richtlinie (96/53) über Maße und Gewichte von Lkw aus, auf die sich Parlament und Ministerrat Anfang Dezember verständigt hatten.
Danach bleibt es zwar grundsätzlich bei der zulässigen Länge von 18,75 Meter für Lkw, es können jedoch zusätzlich bis zu zwei Meter lange sogenannte Rear Flaps, also Heckklappen, angebracht werden, um die aerodynamischen Eigenschaften zu verbessern. Auflieger für 45-Fuß-Container dürfen in Zukunft 15 Zentimeter länger sein Das zulässige Gesamtgewicht bleibt bei 40 Tonnen, für alternative oder Hybridantriebe gibt es eine Tonne zusätzlich. Die Mitgliedsstaaten erhalten zusätzliche Instrumente, um die Gewichtsgrenze durchzusetzen.
Über die Zulassung von Lang-Lkw (LHV) soll in fünf Jahren entschieden werden, bis dahin dürfen sie nicht grenzüberschreitend eingesetzt werden. Gewichtssensoren bleiben freiwillig. Wenn die Mitgliedsstaaten sich dafür entscheiden, müssen sie jedoch auch die Fahrer informieren. Für die Zulassung der Fahrerkabinen wird die Kommission neue Vorschriften erarbeiten. Danach haben die Hersteller drei Jahre Zeit, um aerodynamischere und sicherere Kabinen auf den Markt zu bringen. (tw)