Hamburg. Der pünktliche Start der Baggerarbeiten für die Elbvertiefung im zweiten Quartal ist nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts wahrscheinlicher geworden. Die Vergabekammer des Amtes wies Nachprüfungsanträge der Unternehmen zurück, die bei der Auftragsvergabe nicht zum Zuge gekommen waren, wie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV) als Auftraggeberin in Bonn mitteilte. Das Kartellamt selbst nimmt zu Nachprüfungsverfahren bei Auftragsvergaben keine Stellung, ehe sie nicht abgeschlossen sind.
Die beiden unterlegenen Unternehmen können nun noch bis zum 26. März Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts einlegen. Bis dahin dürfen die Aufträge nicht verbindlich vergeben werden. Es geht um Nassbaggerarbeiten in der Fahrrinne der Elbe im Millionenwert. Hätten die Unternehmen mit ihren Anträgen Erfolg gehabt oder sollten sie Beschwerde einlegen, könnte sich der Beginn Bauarbeiten verzögern.
Die WSV erklärte, sie sehe sich durch die Entscheidung der Vergabekammer gestärkt und halte an dem Ziel fest, im zweiten Quartal mit den Nassbaggerarbeiten zu beginnen. Das Vergabeverfahren sei korrekt und transparent. Gegenwärtig werden Flächen in der Elbmündung für die Aufnahme von Baggergut vorbereitet. (dpa)