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Eisenbahnregulierungsgesetz kann in Kraft treten

11.07.2016 11:06 Uhr
Eisenbahnregulierungsgesetz kann in Kraft treten
Beschlossene Sache: Das Eisenbahnregulierungsgesetz kann in Kraft treten
© Foto: Picture Alliance/Joker/Marcus Gloger

Kernstück des Gesetzes ist die Regulierung der Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Bundestag und Bundesrat haben zugstimmt.

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Berlin. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich zugestimmt. Kernstück des Gesetzes ist die Regulierung der Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Durch einheitliche Bestimmungen beim Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen soll der Wettbewerb gesteigert werden. Gleichzeitig sollen dadurch Qualität und Preise im Sinne der Verbraucher vergessert sowie die Höhe staatlicher Zuschüsse begrenzt werden.

Im Bundestag stimmte die Opposition gegen das Gesetz. Die Linke befürchtet, die Neuregelung werde den Wettbewerb nicht verbessern. Die Grünen verlangten eine schärfere Regulierung. Außerdem hat der Bundesrat zwei Entschließungen gefasst. Darin fordert die Länderkammer unter anderem, dass die Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr führen dürfen.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, betonte, das Gesetz werde klare und faire Spielregeln schaffen, von denen auch der Güter- und Personenverkehr profitiere: „Trassenentgelte werden zukünftig durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Als Garant für unabhängige Regulierung wird sie deutlich gestärkt”. Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßte das Gesetz, da Entlassungen vermieden würden. (jök)

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