Brüssel. Die EU-Kommission will die Zulassung von Lokomotiven und Waggons für die Schienennetze in der EU neu gestalten. Künftig soll die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) als einzige Behörde eine EU-weit gültige Zulassung ausstellen. Damit sollen Kosten und Zeit gespart werden. Bislang werden Schienenfahrzeuge in der Regel von nationalen Behörden zur Nutzung in einzelnen Staaten zugelassen. Soll eine Lok oder ein Waggon danach auch im Ausland eingesetzt werden, muss dafür eine neue Zulassung in dem jeweiligen Staat vorgenommen werden.
Die EU-Kommission will diesen Vorschlag im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets im Detail veröffentlichen. Das Paket hat zum Ziel, die Liberalisierung des Marktes und die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums weiter voranzutreiben.
Neben weiteren technischen Angleichungen will die EU-Kommission im angekündigten Gesetzespaket auch die Forderung formulieren, dass Bahndienstleistungen von öffentlichen Stellen künftig verpflichtend über Ausschreibungsverfahren vergeben werden sollen. In Deutschland werde das auf Niveau der Länder bereits vorbildlich praktiziert, sagte Keir Fitch, Vize-Kabinettsschef von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, als er in Brüssel der VerkehrsRundschau erste Einblicke in das vierte Eisenbahnpaket gab.
EU-Kommission will Trennung von Netz unf Betrieb
An der Trennung zwischen dem Betreiber der Infrastruktur und dem Anbieter von Verkehrsdienstleistungen möchte die Kommission trotz des heftigen Protests, der bereits jetzt von Teilen des Bahnsektors geäußert wird, grundsätzlich festhalten. „Die Debatte wird sehr ideologisch betrieben“, urteilt Fitch. Die Kommission sei weiter davon überzeugt, dass eine klare Trennung zwischen den Anbietern die besten Voraussetzungen dafür biete, Chancengleichheit zwischen den Wettbewerben zu gewährleisten und Bevorzugung zu vermeiden. In Deutschland sei das durch die Holding-Struktur der Deutschen Bahn (DB), in der DB Netz und die Verkehrsbetriebe der DB zusammengefasst sind, noch nicht erreicht.
Fitch räumt allerdings auch ein, dass die Trennung allein den fairen Wettbewerb nicht garantiert. „Das wichtigste wird sein, den Infrastrukturmanager zu stärken“, sagt er. Dieser müsse völlig unabhängig handeln und entscheiden können. Das sei in vielen EU-Ländern, anders als in Deutschland, noch nicht der Fall. Die meisten der sechs Gesetzesvorschläge des vierten Eisenbahnpakets will die EU-Kommission noch in diesem Jahr veröffentlichen. Danach müssen sie vom EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedet werden. (kw).