München. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klagen gegen den Freistaat Bayern eingereicht. In Regensburg und in Passau werde der Stickoxid-Grenzwert an mehreren Straßenabschnitten überschritten, heißt es in den am Dienstag veröffentlichten Klagen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof solle den Freistaat verurteilen, die Luftreinhaltepläne zu ändern und die Grenzwerte in den gesamten Stadtgebieten rasch einzuhalten. „Ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge“ sei dabei unumgänglich, sagte Vereinsgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH werde im Verfahren die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern. Oft werde nicht an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen, sagte Resch.
Bayerische Staatsregierung lehnt Fahrverbote ab
Der NO2-Grenzwert wurde im vergangenen Jahr noch an vier Messstellen des Landesamts für Umwelt in München, Nürnberg und Augsburg überschritten. Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat auf eine DUH-Klage hin verurteilt, für München einen Luftreinhalteplan mit der Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten vorzulegen. Die Stadt hatte danach allerdings mit eigenen Stickoxid-Messungen festgestellt, dass die Luft in den Wohngebieten besser ist als bisher angenommen.
Stadt und Staatsregierung lehnten Fahrverbote als unverhältnismäßig ab. Im Zwangsvollstreckungsverfahren der DUH gegen die Staatsregierung verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September darüber, ob Zwangshaft gegen die für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträger zulässig ist. (dpa/sn)
Andrej U.