Paris. In Frankreich gelten auch im Jahr 2016 wieder einige zusätzliche Fahrverbote. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in seinem aktuellen Rundschreiben an seine Mitglieder hin. Demnach dürfen Lkw neben dem allgemeinen Fahrverbot von einem Samstag oder dem Vortag eines Feiertages ab 22 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag bis 22 Uhr an einigen Tagen in Teilen des französischen Straßennetzes nicht fahren.
Lkw über 7,5 Tonnen dürfen auf den Streckenabschnitten in der Region Rhône-Alpes (Raum Chamonix/Lyon/Grenoble/Albertville) an folgenden Samstagen im Frühjahr von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends nicht fahren: 6.,13,20. und 27. Februar sowie am 5. März. Von 18 bis 22 Uhr dürfen Lkw dort aber fahren, bevor das allgemeine Wochenendfahrverbot beginnt. Eine Übersichtskarte der betroffenen Straßenabschnitte wird auf der Website www.bison-fute.equipement.gouv.fr, unter „Restrictions de circulation“ bald zu finden sein.
Zusätzlich besteht in den Sommermonaten für Lkw ab 7,5 Tonnen an den Samstagen 23.und 30. Juli sowie am 6., am 13. und am 20. August ein Fahrverbot auf dem gesamten französischen Straßennetz. Das Verbot gilt in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr. Zwischen 19 Uhr und 24 Uhr darf gefahren werden, dann gilt wieder das Wochenendfahrverbot. (ks)