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DSLV fordert Kompromiss für EU-Entsenderecht

27.03.2018 13:24 Uhr
Mindestlohn
Die unterschiedlichen Gerichtsurteile zur Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohns auf internationale Transporte verunsichern die Güterverkehrsbranche
© Foto: S. Engels/Fotolia

Anlässlich der jüngsten Gerichtsurteile zum deutschen Mindestlohngesetz, die an der Anwendbarkeit auf internationale Transportdienstleistungen zweifeln lassen, verlangt der Speditionsverband eine schnelle, unionsweite Lösung der rechtlichen Probleme.

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Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverbands (DSLV) hat einen unionsweiten Kompromiss für das EU-Entsenderecht gefordert, um Marktverwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Anlass sind die der jüngsten Gerichtsurteile aus Deutschland und dem Ausland, die an der Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf internationale Transportdienstleistungen zweifeln lassen.  Nach einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Ansbach  ist das MiLoG zum Beispiel bei Kabotagefahrten unwirksam.

Der DSLV nahm dies zum Anlass und mahnte erneut schnelle Lösungen für die Europäische Union beziehungsweise eine Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten an. „Brüssel muss nun zügig für eine verbindliche Regelung im europäischen Entsenderecht sorgen“, sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Er verwies auf bereits ergangene Entscheidungen deutscher Zivil- und Finanzgerichte sowie auf das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich.

Unternehmer brauchen Rechtssicherheit

Der DSLV fordert deshalb für Unternehmen rechtssichere Regelungen, die die hohen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz erfüllen, die Wettbewerbsbedingungen angleichen und gleichzeitig die notwendige, international arbeitsteilige Struktur der Logistikbranche bewahrt. „Die Mitgliedstaaten der EU müssen endlich aufeinander zugehen und einem verbindlichen Kompromiss für das Reformpaket ‚Europe on the Move' zustimmen“, betont Huster.

Aus Sicht des DSLV sollten nationale Mindestlöhne auch bei Kabotage-Transporten zu zahlen sein. Bei grenzüberschreitenden Transporten fehle hingegen der Inlandsbezug. In diesen Fällen fordert der Verband, sie vollständig vom EU-Entsenderecht auszunehmen. (ag)

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