Bonn. Der Rechtsstreit zwischen einem tschechischen Lkw-Fahrer und Deutsche Post DHL vor dem Arbeitsgericht Bonn ist beendet. In dem Streit um die Anrechenbarkeit von Spesen auf den Mindestlohn einigten sich beide Parteien außergerichtlich.
Der Fahrer wollte DHL verpflichten, ihm die Differenz zum deutschen Mindestlohn nachträglich auszuzahlen. Nach Tarif müssten ihm eigentlich 1500 Euro für seine Arbeit auf den deutschen Straßen zustehen, sein Arbeitgeber zahlte jedoch nur 460 Euro pro Monat. Für seine Arbeit auf deutschen Straßen zwischen Oktober 2015 und August 2016 seien das 8302 Euro. In seiner Klage berief sich der Lkw-Fahrer auf das seit 2015 geltende deutsche Mindestlohngesetz, das vorsieht, dass auch gebietsfremden Arbeitnehmern für die Dauer ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik der deutsche Mindestlohn zusteht.
Tschechischer Transportverband bangt um Konkurrenzfähigkeit
Eine Sprecherin der Deutschen Post bestätigte gegenüber der VerkehrsRundschau die außergerichtliche Einigung und fügte hinzu: „Die Deutsche Post AG stellt entsprechend ihres Qualitätsanspruchs an die von ihr beauftragten Transportunternehmen hohe Anforderungen und verpflichtet diese bereits bei der Ausschreibung, alle gesetzlichen Regelungen, wie explizit auch das Mindestlohngesetz, zu beachten. Im konkreten Fall haftet das Speditionsunternehmen gegenüber der Deutschen Post AG für die entstehenden Kosten.“
Durch die außergerichtliche Einigung hat die Deutsche Post DHL ein Grundsatzurteil verhindert. Dennoch könnten auch andere Lkw-Fahrer von DHL-Subunternehmern auf die Idee kommen, wegen Mindestlohnverstößen gegen den deutschen Konzern als obersten Auftraggeber zu klagen. Der tschechische Transportverband Česmad Bohemia fürchtet dem „Radio Prag“ zufolge nun um die Konkurrenzfähigkeit der tschechischen Firmen, wenn die dortigen Lohnkosten im Transportgewebe auf deutsches Niveau steigen. (stm)