Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat die Darstellung in einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ über die Einführung einer blauen Plakette zurückgewiesen. Das Blatt hatte am 17. August darüber im Zusammenhang mit Fahrverboten wegen zu hoher Feinstaubwerte in Stuttgart geschrieben. In diesem Beitrag wurde unter anderem auch über die Kommunikation zwischen dem Bundesverkehrsministerium in Berlin und dem baden-württembergischen Landesverkehrsministerium Stuttgart berichtet sowie über die Frage, inwieweit es um die rechtlichen Grundlagen für ein Fahrverbot angesichts überschrittener Emissions-Grenzwerte bestellt ist.
Ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) teilte nun dazu mit: „Die Baden-Württembergische Landesregierung hat den Zusammenhang von Plaketten, Fahrerlaubnissen und Schadstoffemissionen öffentlich falsch dargestellt.“ So habe ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am 23. Februar erklärt. „Für Fahrverbote fehlt die Rechtsgrundlage. Da müsste der Bund erst die Blaue Plakette oder Ähnliches einführen.“ Das Ressort von Dobrindt habe daraufhin in einem Schreiben vom 16. März die geltende Rechtslage dargestellt und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg aufgefordert, die Öffentlichkeit fachlich richtig zu informieren, heiß es weiter.
Barbara Hendricks (SPD), Bundesumweltministerin und Kabinettskollegin von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, hatte die Einführung der blauen Plakette für besonders schadstoffarme Autos vergangene Woche erst einmal auf Eis gelegt. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist aber der Meinung, die blaue Plakette sei dringend nötig, um in zahlreichen Städten gerade auch im Südwesten die Grenzwerte für Stickoxide einhalten zu können. (tb/ag)