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Wolf befürwortet geplantes Fahrverbot für Straftäter

09.08.2016 16:42 Uhr
Wolf befürwortet geplantes Fahrverbot für Straftäter
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sieht Nachbesserungsbedarf bei den Plänen des Bundes zu neuen Führerscheinstrafen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Weißbrod

Ein Fahrverbot als Strafe auch bei Diebstahl oder Körperverletzung? Baden-Württembergs Justizminister findet das gut, sieht aber noch Mängel im vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes.

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Stuttgart. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) befürwortet grundsätzlich die Idee, Kriminellen als zusätzliche Strafe den Führerschein zu entziehen. Er sagte am Dienstag in Stuttgart: „Ich finde den Grundgedanken gut, weil das Fahrverbot in der Tat als empfindliche Sanktion empfunden werden kann.“ Es stellten sich dabei aber schwierige Rechtsfragen, schränkte er ein. Denn im Grunde handele es sich um eine Sondersanktion gegen Führerscheininhaber und Autobesitzer. Am meisten Sinn hätten für ihn Fahrverbote im Jugendstrafrecht, weil Heranwachsende das Auto als Statussymbol empfänden. „Da ist ein Monat ohne Auto eine echte Sanktion.“

Bisher wird der Führerschein im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung soll ein Richter aber künftig – zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe – als „Nebenstrafe“ auch bei allen anderen Vergehen ein Fahrverbot für ein paar Monate verhängen dürfen. Das Bundesjustizministerium hat im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt, der noch abgestimmt wird.

Druckmittel bei säumigen Unterhaltspflichtigen

Verschiedene Verbände, so der ADAC, halten nichts von den Plänen. Am Dienstag wurde zudem bekannt, dass mehrere SPD-Bundesminister säumige Unterhaltspflichtige verstärkt unter Druck setzen wollen – notfalls auch über die Drohung mit Führerscheinentzug.

Wolf hält ein Fahrverbot als Sanktion bei Verletzungen der Unterhaltspflicht für problematisch. „Was nutzt ein Fahrverbot, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen kann und deshalb arbeitslos wird?“ Dann bekomme das Kind weiterhin keinen Unterhalt und die Gesellschaft einen Arbeitslosen mehr.

Wolf sieht noch Verbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. So regele dieser nicht, in welchen Fällen ein Straffälliger zusätzlich zur Geldstrafe oder zur Freiheitsstrafe auch noch ein Fahrverbot erhalten könne. „Das muss vorhersehbar ausgestaltet sein“, mahnte er. (dpa/ag)

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KOMMENTARE


Patrick Zimmermann

12.10.2016 - 10:16 Uhr

Wenn sich sowas nur gegen Füherscheinbesitzer richtet, ist das dann nicht Diskriminierung? Wenn dieser Referentenentwurf nicht schon hier in Deutschland scheitert, wird die EU dem ganzen wohl wieder einen Riegel vorschieben.


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