München. Gerade in den unüberschaubaren Haftungsfragen geraten Unternehmer schnell an die Grenzen dessen, was sie ohne geeignete Hilfsmittel leisten können.
Dies gilt verstärkt seit der Einführung der Verordnung (EU) 2016/403, der sogenannten Todsündenliste: die Erweiterung des Katalogs schwerwiegender bis schwerster Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit und, im schlimmsten Fall, zum Entzug der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr führen können.
Worauf müssen Sie als Unternehmer nun achten? Sind Sie auch mit den neuen Richtlinien noch rechtskonform unterwegs oder müssen Sie Ihr Verhalten anpassen?
Im Video geht Celina Werbinsky, Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht, näher auf die Todsündenliste ein, was Unternehmer erwartet, worum es sich dabei handelt und wie Verstöße überhaupt geahndet werden. Hier geht’s zum Video auf VerkehrsRundschau Plus, das Sie als VR-Abonnent kostenfrei ansehen können: http://verkehrsrundschau.de/plus/todsuenden.
Sollten dann noch Fragen offen sein, können Sie sich zum Thema noch detaillierte Erklärvideos zu den einzelnen Aspekten der Todsündenliste ansehen oder sich das Buch „Transportunternehmen zuverlässig führen“ (erschienen im Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint) bestellen: https://www.heinrich-vogel-shop.de.