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Förderung: Knapp eine Milliarde Euro für klimafreundliche Lkw

09.04.2025 13:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Bundesregierung will untersuchen, ob durch die Förderung in der Realität eine Über- oder Unterförderung erfolgt ist (Symbolfoto)
© Foto: Hellmann Worldwide Logistics

Mit fast einer Milliarde Euro hat der Bund die Beschaffung von Lkw mit alternativen Antrieben gefördert. Eine Evaluation befasst sich auch mit der Frage, ob die Förderquote von 80 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu Dieselfahrzeugen angemessen war.

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Insgesamt haben 1648 Unternehmen in 3388 Anträgen rund 1,67 Milliarden Euro für eine Förderung nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (KsNI-Richtlinie) beantragt. Das geht aus dem „Bericht über die Evaluierung der Wirksamkeit des Förderprogramms auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und zugehöriger Infrastruktur“ hervor, der als Unterrichtung vorliegt.

Aus dieser Unterrichtung geht hervor, dass von den beantragten Förderungen 71 Prozent (1,2 Milliarden Euro) bewilligt wurden. Der Hauptteil der bewilligten Mittel sei mit etwa 900 Millionen Euro auf Fahrzeugförderung entfallen. 298 Millionen Euro seien als Infrastrukturförderung und 1,5 Millionen Euro für Machbarkeitsstudien bewilligt worden. Förderzusagen wurden laut Bundesregierung für 8646 Fahrzeuge und 3453 Ladesäulen ausgestellt. 

„Zum Stand 25. Februar 2025 bestanden nach Abzug von Förderrücktritten und Bescheidaufhebungen noch gültige Förderzusagen in einem Umfang von 919,05 Millionen Euro für 6607 Fahrzeuge und 2486 Ladesäulen“, schreibt die Regierung. Von diesen seien aktuell mindestens 4443 Fahrzeuge und 648 Ladesäulen bereits beschafft und in Betrieb.

Förderquote von 80 Prozent der Mehrkosten angemessen?

Das KsNI-Förderprogramms war Anfang 2024 als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und der dadurch erforderlichen Haushaltskonsolidierung aufgrund fehlender finanzieller Mittel gestoppt worden. Die Beendigung des KsNI-Förderprogramms habe sich ungünstig auf den Markt ausgewirkt „und insbesondere bei der Nachfrageseite zu einer abwartenden Haltung sowie teilweise auch wieder zu verstärkter Unsicherheit hinsichtlich zukunftsfähiger Antriebstechnologien bei schweren Nutzfahrzeugen geführt“, heißt es dazu in der Unterrichtung.

Die Evaluation des KsNI-Programms widmet sich laut Bundesregierung zentral der Frage, inwiefern die Förderquote von 80 Prozent der Mehrkosten der klimafreundlichen Fahrzeuge im Vergleich zu Dieselfahrzeugen angemessen war oder ob damit in der Realität eine Über- oder Unterförderung erfolgt ist. Für batterieelektrische Nutzfahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen) erscheine „rückblickend die Förderquote von 80 Prozent zunächst höher als notwendig gewählt“, wenngleich weniger stark ausgeprägt als bei den kleineren Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) und N2 (mittelschwere Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 12 Tonnen), heißt es in der Vorlage. Für schwere Brennstoffzellen-Lkw sei sie hingegen zu niedrig gewesen.

Neue Mautregelung berücksichtigt

In der Evaluation seien die Kostenauswirkungen für Fahrzeuganwender durch das alte wie auch das neue Mautregime (vor und nach der Einführung der CO2-Differenzierung) einbezogen worden, heißt es weiter. Eine Auswertung, inwiefern das neue Mautregime die für Kostenparität notwendige Investitions-Förderhöhe verändert, zeige, dass sich keine fundamentalen Änderungen ergeben. „Das heißt selbst bei einem hohen Fahranteil auf mautpflichtigen Straßen kann die technologiebedingte Einsparung von Mautkosten die Mehrkosten der Beschaffung nach Förderung häufig zumindest nicht vollständig kompensieren“, schreibt die Bundesregierung.

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