Berlin. Große Kauf- und Warenhausunternehmen, Fachmarktketten und tausende von Mittelständlern sind laut Handelsverband Deutschland (HDE) in ihrer Existenz massiv gefährdet. „Der Handel trägt seinen Teil bei, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, kann die Last aber nicht ohne Hilfen stemmen", erklärte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser.
Die verfügten Geschäftsschließungen führten bundesweit zu einem Umsatzausfall von rund 1,15 Milliarden Euro pro Tag bzw. sieben Milliarden Euro pro Woche. Betroffen wären alle Non-Food Händler, Unternehmen mit insgesamt 300.000 Standorten und 1,8 Millionen Beschäftigten.
Für zahlreiche Handelsunternehmen bedeute dies höchstwahrscheinlich die Insolvenz, wenn nicht sofort und unbürokratisch staatliche Hilfen in Form von direkten Zahlungen und KfW-Bürgschaften ohne Eigenbeteiligungen gewährt werden. „Die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger müssen die im März und April fälligen Zahlungen umgehend stunden“, so Sanktjohanser weiter. Steuervorauszahlungen müssten zinslos gestundet und direkte Sofortzahlungen für bedrohte Handelsunternehmen ausgezahlt werden.
Herausforderung Hamsterkäufe
Wegen der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus erleben besonders Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte in Deutschland einen starken Kundenansturm auf Waren des täglichen Bedarfs. Besonders begehrt sind Lebensmittel mit größerer Haltbarkeit. Der HDE appelliert deshalb an die Verbraucher, weiterhin bedarfsgerecht einzukaufen.
„Wenn sich alle Haushalte für eine längere Zeit als üblich bevorraten, kann das die bestehenden Lieferstrukturen schnell überfordern, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Genth. Er betonte, dass nicht geplant sei, die Öffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel einzuschränken.
Ausnahmegenehmigungen unterstützen Belieferung
Damit die Handelsunternehmen die Ware bei erhöhter Nachfrage weiterhin möglichst rasch aus den Lagern in die Regale bringen können, hatten die Bundesländer das Sonntagsfahrverbot für Lkw gelockert und Ausnahmegenehmigungen für Sonntagsarbeit in Logistik und Warendistribution ermöglicht.
Zudem gehört der Lebensmittelhandel zur kritischen Infrastruktur, so dass Mitarbeiter die Notbetreuung ihrer Kinder bei der Schließung von Kitas und Schulen nutzen dürfen. „Diese Maßnahmen unterstützen die Handelsunternehmen dabei, die Belieferung der Geschäfte und die Versorgung der Bevölkerung auch bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu gewährleisten“, so Genth. (gv)