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Coronavirus bremst E-Commerce aus

16.03.2020 14:20 Uhr
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Das Coronavirus trifft auch den Onlinehandel dramatisch
© Foto: Naeblys / Getty images / iStock

Nahezu 90 Prozent der E-Commerce-Händler sind von den Folgen des Coronavirus betroffen – das zeigt eine aktuelle Befragung des BVEH.

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Berlin. Das Coronavirus trifft auch den Onlinehandel. Fast neun von zehn (88,3 Prozent) der E-Commerce-Händler sind von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Jeder zweite erwartet einen Umsatzrückgang. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes  E-Commerce und Versandhandel (BEVH) unter den Mitgliedsfirmen, an der sich 135 Unternehmen beteiligt haben.

Der Befragung zufolge verzeichnen schon jetzt 41 Prozent der befragten E-Commerce-Händler Nachfragerückgänge, mehr als sechs von zehn erwarten diese im Jahresverlauf. Zudem geht gut jedes zweite Unternehmen von Umsatz- und Ergebnisminderung durch die Lieferengpässe aus. 52,4 Prozent der E-Commerce-Händler wünschen sich deshalb Liquiditätshilfen, insbesondere auch Steuererleichterungen bei Abschreibungen (54,0 Prozent) und zinsfreie Steuerstundungen (51,6 Prozent).

Temporäre Schließungen von Teilbereichen

Darüber hinaus rechnen gut 50 Prozent der befragten Unternehmen momentan mit einer temporären Schließung - zumindest von einzelnen Bereichen im Jahresverlauf. Allerdings werde mit Hochdruck daran gearbeitet, heißt es, Abteilungen zu separieren, um vor allem die Logistik nicht zu gefährden. Fast zwei Drittel der Unternehmen halten deshalb das Kurzarbeitergeld und die Finanzierung von Lohnfortzahlungen bei infektionsbedingter Schließung für eine sehr sinnvolle Unterstützung durch den Staat. Auch die Abschaffung des Solidarzuschlags könnte einen Konjunkturimpuls im E-Commerce bringen (50 Prozent). Weniger Zuspruch (38,1 Prozent) erhält hingegen eine befristete Mehrwertsteuersenkung für alle.

A und O ist eine funktionierende Infrastruktur

Für den Fall, dass der Onlinehandel seiner Versorgungsaufgabe tatsächlich nicht mehr nachkommen könne, müsse deshalb eine schnelle und unbürokratische Inanspruchnahme von Leistungen bei Kurzarbeit möglich sein, fordert BEVH -Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.  Zudem müssten Finanzhilfen, insbesondere im Fall von Arbeitseinschränkungen, etwa durch Lohnfortzahlungen bei Quarantäne-Maßnahmen, uneingeschränkt zugänglich sein. Des Weiteren sind laut Wenk-Fischer Liquiditätshilfen, etwa durch zinsfreie Steuerstundungsmaßnahmen oder Einflussnahmen auf Banken und Bankenaufsichten im Hinblick auf Kreditlinien wünschenswert.

Vor allem aber müsse die Bundesregierung zwingend eine funktionierende Infrastruktur gewährleisten, so der BEVH –Hauptgeschäftsführer. Dies umfasse die Aufrechterhaltung der Telekommunikations- und Daten-Netzwerke sowie die Forcierung des Bandbreiten-Ausbaus. Zusätzlich müsse die Bundesregierung den Betrieb von Post- und Paketdienstleistungen, sicher stellen, um die Versorgung von Bevölkerung und Unternehmen nicht zu gefährden. (eh)

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